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Donnerstag, November 03, 2005

Neue Beitragsbemessungsgrenze 2006

Das Versicherungsjournal berichtet gerade von den neuen Versicherungsgrenzwerten für das Jahr 2006. Demzufolge gibt es jetzt einen Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006. Die Zahlen sind vorläufig, eine weitere Änderung ist aber nicht zu erwarten.

In der Krankenversicherung soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei jährlich 47.250 € (vorher 46.800 €) bzw. 3.937,50 Euro monatlich liegen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt um 450 Euro auf 42.750 Euro bzw. monatlich 3.562,50 Euro.

Auch die Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosen-Versicherung liegen vor, für den Bereich der alten Bundesländer geht’s rauf von monatlich 5.200 Euro auf 5250 Euro. Weitere Informationen können dem oben erwähnten Artikel des Versicherungsjournals entnommen werden.

Update 2007: Die neuen Grenzwerte sind raus: Beitragsbemessungsgrenze 2007

Posted by Gerald on 11/03 at 02:57 AM
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