Neue Beitragsentlastungskomponente bei Alte Oldenburger
Die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG hat zum 1. Januar 2012 eine Beitragsentlastungskomponente eingeführt. Die Komponente kann von allen Kunden integriert werden, die eine Krankheitskostenvoll- oder eine Beihilfeversicherung bei der Alten Oldenburger haben. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- arbeitgeberzuschussfähig
- steuerlich absetzbar im Umfang der Grundtarife
- Übertragung der Rückstellung bei Tarifwechsel
- Portabilität bei Versichererwechsel
Sollte der Kunde in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren wollen, können die Rückstellungen aus der Beitragsentlastungskomponente auf eine anschließende Krankenzusatzversicherung bei der Alte Oldenburger angerechnet werden. Bei einem Wechsel in einen anderen Grundtarif werden die Rückstellungen auch übertragen. Möchte der Kunde der Alte Oldenburger zu einem anderen privaten Krankenversicherer wechseln, so können auch die gebildeten Rückstellungen zu diesem Unternehmen mitgenommen werden.
Die Alte Oldenburger bietet ihren Kunden einen umfangreichen und guten privaten Versicherungsschutz zu vergleichsweise preiswerten Konditionen. Hohe Rückstellungen, unterdurchschnittliche Prämienanpassungen und steigende Kapitalerträge haben in den letzten Jahren immer wieder dazu geführt, dass die Geschäftsentwicklung der Alte Oldenburger deutlich über dem Branchendurchschnitt lag, was sich auch positiv in diversen Ratings niederschlug. So hat die unabhängige Rating-Agentur Assekurata die Alte Oldenburger zum 10. Mal in Folge mit der Bestbewertung „A++ Exzellent“ prämiert. Im aktuellen Morgen&Morgen Rating KV-Unternehmen hat die Alte Oldenburger mit 5 Sternen die bestmögliche Bewertung erhalten.
