Neue Berechnungsgrundlage in der Kfz-Versicherung
Für gewöhnlich besteht nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt die Pflicht auch sein Fahrzeug in diesem neu anzumelden. Im September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, die den Landesbehörden mehr Kompetenz gibt, sodass sie auf eine Neuzuteilung des Auto-Kennzeichens bestehen oder auf diese verzichten können. Das bedeutet also, dass zum Beispiel diejenigen, die ab September von Bonn nach Berlin umziehen, ihr Bonner Kennzeichnen behalten, wenn die zuständige Landesbehörde zustimmt.
Für die Auto-Police ergeben sich daraus auch Änderungen, schließlich wird der Versicherungsbeitrag dann nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters, d.h. Angabe der Postleitzahl, berechnet. Diese abgeänderte Berechnungsgrundlage wirkt sich auch auf die Beitragshöhe aus, wie ein Rechenbeispiel der AXA Kfz-Police beweist: Mit Einverständnis der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn umzieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der Kfz-Prämie für den Versicherungsnehmer eher schlechter ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kennzeichen der Stadt Köln beibehält. Sollte er beispielsweise einen VW Golf fahren, würde dieser in Köln in die Regionalklasse 8 eingestuft und ungefähr 249 EURO pro Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskopolice kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Kfz kostet in Paderborn wegen der Einstufung in die Regionalklasse 2 hingegen nur 195 EURO jährlich. Seit dem 1. Mai hat die AXA Auto-Police bereits ihre Berechnungsgrundlagen in diesem Sinne abgeändert und an die Neuregelung angepasst.
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