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Montag, Oktober 25, 2010

Neue Privathaftpflicht von der Ergo

Die private Haftpflichtversicherung steht seit Jahren unangefochten auf Platz eins der Versicherungspolicen, die man auf jeden Fall besitzen sollte. Sie bietet viel Leistung für „kleines Geld“, sollte man anderen durch Ungeschick oder Unaufmerksamkeit einen Schaden zufügen. Bewusst ist diese Tatsache längst nicht allen. Laut Ergo-Versicherung verzichtet etwa jeder dritte Bundesbürger auf diesen Schutz. Umso wichtiger ist es aus Sicht des Unternehmens, bei der eigenen Privathaftpflicht auf eine Forderungsausfalldeckung zu achten.

In den neuen Verträgen der Ergo ist dieses Leistungsmerkmal enthalten, erweitert um einen sogenannten Gewaltopferschutz. Doch welche Bedeutung hat die Forderungsausfalldeckung bei der privaten Haftpflichtversicherung? Sie kommt ins Spiel, wenn die Person, die einen Schaden zufügt, selbst nicht versichert und auch finanziell nicht in der Lage ist, für die Folgen aufzukommen. Der Geschädigte bliebe in dem Fall auf den Kosten sitzen. Wurde der Forderungsausfall jedoch mitversichert, springt die eigene Assekuranz ein und zahlt den Schaden.
Als sinnvolle Ergänzung dazu bietet die Ergo-Versicherung den Gewaltopferschutz. Wer zum Beispiel brutal zusammengeschlagen wird, hat kaum Chancen, dass der Täter oder dessen Privathaftpflicht für die Folgen aufkommen. Denn bei Vorsatztaten bleibt die Versicherung außen vor und lehnt jede Leistung ab. Damit man als Opfer trotzdem nicht leer ausgeht, sind derlei Übergriffe in den neuen Policen im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mitversichert.

Hinzu kommt eine Reihe weiterer Optionen. Vereinbaren lässt sich ein zusätzlicher Schutz bei Gefälligkeitshandlungen, Schlüsselverlust, Schäden an geliehenen Gegenständen, Mietsachen oder Diagnosegeräten vom Arzt. Auch Schäden, die durch den eigenen Computer verursacht werden - zum Beispiel durch Viren - oder aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage resultieren, lassen sich versichern. Interessant sind auch der erweiterte Enkelschutz, falls die Großeltern ihren Enkel schädigen, und die Demenzklausel. Dazu erklärt der Konzern: „Wenn ein Versicherungsnehmer wegen seines geistigen Zustands nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt die Ergo die entstandenen Kosten bis zu 10.000 Euro.“

Posted by Andre on 10/25 at 09:25 AM
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