Neuer Berufsunfähigkeitsschutz der Zurich
Die Zurich Versicherung hat die Konditionen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet und bringt ab sofort ein neues Modell ihrer Police auf den Markt. Ziel ist es, die tatsächlichen Risiken und die Art der Beschäftigung bei der Beitragskalkulation noch genauer berücksichtigen zu können. Dank dieser risikogerechteren Einstufung wird es für viele Interessenten künftig deutlich günstiger, sich gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit zu versichern.
Die Prämie orientiert sich zum Beispiel an der beruflichen Qualifikation des Kunden, dem Anteil der reinen Bürotätigkeit und der Führungsspanne. Jedes dieser Kriterien wirkt sich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Darüber hinaus wurden 450 Berufe in eine bessere, sprich günstigere Gruppe eingestuft und erhalten 150 davon einen umfassenderen Schutz. „Insgesamt erhalten mehr als 25.000 Berufe eine preisliche Verbesserung in der Grundeinstufung“, erklärt die Zurich.
Von den Neuerungen profitieren u.a. Versicherungsnehmer, die einen Meisterbrief oder einen Fachwirtabschluss vorweisen können. Die Assekuranz stuft sie besser ein. Positiv wirken sich die Veränderungen zudem auf diejenigen aus, die in künstlerischen Berufen tätig sind, ob nun Grafiker, Fotografen oder Designer. Sie blieben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bislang häufig außen vor und können sich jetzt erstmals absichern. Dieser Schutz gilt ab sofort für alle versicherbaren Berufe bis zum 67. Lebensjahr und kann bei Bedarf sowie abhängig von der ausgeübten Tätigkeit auch verlängert werden.
Versicherte, die körperlich bis schwer körperlich tätig sind, darunter fallen unter anderem Dachdecker und Köche, müssen künftig auch nicht mehr mit einer abstrakten Verweisung rechnen. Es sei denn, sie wollen die Klausel in ihren Vertrag aufnehmen und dadurch 20 Prozent Prämie sparen. Dann ist es der Zurich gestattet, im Schadenfall zu prüfen, ob dem Kunden ein anderer, gleichwertiger Beruf nahegelegt werden kann. „Dieser sollte mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar sein und vom Versicherungsnehmer auch ausgeübt werden können“, so das Unternehmen.
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