Neue Tarife beim Roland-Rechtsschutz
Der Roland Rechtsschutz startet mit einer Anzahl von Leistungserweiterungen ins neue Jahr. Zu den wichtigsten Neuerungen der ARB 2008 (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) gehören unter anderem:
Schadensfreiheit rechnet sich
Eine Bonus- Rechtsberatung wird zukünftig schon nach drei Jahren, statt nach fünf Jahren übernommen. Dies gilt für alle Verträge ab ARB 2000. Ebenso kann die Serviceleistung “Rechtsberatung für angestellt Ärzte“ im Rahmen des Kompakt- Rechtsschutzes nach drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Selbstständig tätig, auch Fahrten können versichert sein
Im Kompakt-/ Kompakt Plus- Rechtsschutz für private Haushalte bzw. im Verkehrrechtsschutz für die Familie, bietet der Rechtsschutz für Selbstständige deren Umsatz nicht über 50.000 Euro liegt, ab ARB 2008 nun auch Verkehrsrechtsschutz für Fahrten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit.
Vorsorge-Versicherung
Neu ist die Vorsorge Versicherung. Mit dem ARB 2008 besteht für bestimmt Produkte eine Vorsorge- Versicherung für im Roland- Standarttarif versicherbare Risiken, die erstmalig beim Versicherungsnehmer neu entstehen. Der Vertrag muss mindestens seit einem Jahr bestehen und das neue Risiko muss innerhalb von sechs Monaten gemeldet werden. Der Vorteil besteht im sofortigen Versicherungsschutz, ohne die Wartezeit .
Enthalten ist die Vorsorge- Versicherung im
- Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Kompakt und KompaktPlus- Rechtsschutz für private Haushalte
- Privat- und Berufs- sowie Kompakt-Rechtsschutz für angestellte Ärzte
- GenerationAktiv/-Plus
- Kompakt- und KompaktPlus- rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe sowie Kompakt- Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte
- Landwirtschaft- und Verkehrs- Rechtsschutz
Auch in den KompaktPlus-Deckungen werden im kommenden Jahr Leistungsverbesserungen angeboten. Weitere Informationen dazu finden unter www.roland-rechtsschutz.de.
