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Mittwoch, Juni 25, 2008

Neues Gesetz ab Juli 2008: Versicherer müssen ihre Kosten aufdecken

rbw. Kommt die Branche echt ins Schwitzen, wenn sie ab dem 1. Juli 2008 verpflichtet wird, ihre Kunden umfassend aufzuklären? Gefordert sind nämlich die Versicherer; die müssen noch vor Vertragsbeginn erläutern, wie hoch die Kosten für Abschluss und Verwaltung liegen.

Als Strategien setzen die Versicherer auf zwei Muster; eventuell auch mit der Folge, die Kunden zu verwirren. So sind im Verkaufsgespräch für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen auf den Euro offen zu legen, wie hoch die Kosten für den Berater ausfallen und welche Umsätze an den Versicherer fließen. Bislang spekulierte man außerhalb der Branche darüber, dass die Masse aller Kunden oft viele Tausend Euro an versteckten Gebühren zahlt, ohne das dies erkennbar sei. Diese Werte fehlten einfach am Kapitalstock, der für sie gebildet wurde. Jetzt ist auch die Vermittlerbranche dran, denn die wird sich unbequeme Fragen gefallen lassen müssen.

Die neuen Transparenz-Regeln zählen zu Teil II des Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG), zu dem auch weitere Pflichten zur Aufklärung gehören. Danach kann sich der Kunde einer privaten Krankenversicherung informieren, wie sich der Beitrag zu einem bestimmten Tarif über die Jahren entwickelt hat. Schon seit Januar 2008 haben die Versicherer die Pflicht, schon vor Unterzeichnung des Vertrags über alle Einzelheiten zu informieren. Mit der neuen Aufklärungspflicht, so befürchten die Vermittler, dürfte der Wettbewerb noch intensiver werden. Kunden werden selbst die Höhe der Vermittlerprovision erfahren wollen, auch wenn nur die Abschlusskosten gesamt offen zu legen sind, wovon die Provision nur ein Teil ist. Sehen sich Vermittler deswegen veranlasst, einen Bonus aus ihrer Prämie an ihre Kunden abzugeben, ist dies zwar noch verboten, soll aber nach europäischem Recht erlaubt sein und wird wohl auch national zulässig werden.

Von den neuen Regelungen dürften vor allem Direktversicherer einen Vorteil haben. Sie wickeln ihre Abschlüsse bei niedrigerem Aufwand übers Telefon, per Post oder im Internet ab, weil auf einen teuren Außendienst verzichtet wird. Auf diese Weise kommt es vor allem bei Lebensversicherungen zu höheren Ablaufleistungen.

Über Kosten schriftlich aufklären

Die Kosten einer Police müssen mit weiteren Merkmalen auf einem Informationsblatt benannt werden. Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufwerte und Wertentwicklung bei drei unterschiedlichen Zins-Szenarien anzugeben. Für den Abschluss einer privaten Krankenpolice muss die Entwicklung der Beiträge in den vergangenen zehn Jahren bei einem Versicherungsbeginn mit 35 Jahren aufgezeigt werden. Damit wird dem Kunden auch bewusst, wie Beiträge überraschend stark steigen können.

Mit dem Informationsblatt ändert sich, dass Vermittler bereits zum Antrag alle für die Police relevanten Vertragsbestimmungen vorlegen müsen. Bislang mussten diese x-Seiten Kleingedrucktes erst mit dem Vertrag eingehen, auch wenn die Unterlagen meist ungelesen abgelegt oder gar vernichtet wurden..Wer verschiedene Angebote vergleichen will, möchte jedoch nicht auch viel lesen, weshalb Vermittler und Vertriebe gar keine Unterlagen mitbringen und sich einen Verzicht auf Informationen unterschreiben lassen. Manche Anbieter dagegen nehmen die Aufklärung ernst und wollen auch nicht, dass sich bei ihren Vermittlern Verzichtserklärungen häufen.

Doch auch mit Informationsblatt hat der Anbieter bei der Gestaltung freie Hand. Einige Unternehmen könnten mit umfangreichen Dossiers verwirren und Brisantes im Text verstecken, weshalb Verbraucherschützer fordern die Informationen auf das Nötigste zu stutzen. Eine schließlich günstige Prämie sollte für Kunden nicht das einzige Kriterium sein. Maßgeblich sind auch Laufzeit, Jahresbeitrag, Ablaufleistung und die durchschnittliche jährliche Verzinsung des Sparanteils.

Weitere Regeln

Für Versicherungsvermittler gilt eine Zulassungspflicht. Auch muss jeder einzelne nachweisen, ob er als unabhängiger Makler tätig ist oder ob er als Verkäufer für einen oder mehrere Anbieter akquiriert. Ihre Beratung muss dokumentiert sein und alle Informationen sind vor Vertragsabschluss vorzulegen. Beratungsprotokoll mit Produktinformationsblatt und Kostennachweis sind obligatorisch. Nur in Einzelfällen darf der Vermittler eine Verzichtserklärung des Kunden einholen.

Posted by wob. on 06/25 at 11:35 AM
Recht & OrdnungVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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