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Donnerstag, Juni 26, 2008

Neues Rechtsberatungs-Gesetz : Rechtsberatungen auch als berufliche Nebenleistung erlaubt

rbw. Fleißige Studiker der Rechtswissenschaften mussten sich einst wegen ihrer akademische Disziplin mit der frechen Frage hänseln lassen: A und B kaufen eine Kuh! Wer hat Recht! Eigentlich nur ein frecher Affront wegen vielfältiger Rechts-Interpretationen, so die Laien. Ab 1. Juli 2008 dürfen nun nicht mehr nur Anwälte rechtliche Beratung anbieten. Grund: eine Gesetzesänderung.

Damit wird sich der Markt für deutsche Rechtsberatung verändern, wenn auch nicht so deutlich, wie von den freien Berufen der Anwälte befürchtet wurde. Damit blieb auch “die Revolution aus”, so Rechtsexperten und Fachautoren zum neuen Rechts-Dienstleistungsgesetz (RDG). Ein Gesetz also, das das bisherige Rechtsberatungs-Gesetz ablöst, das aus dem Dritten Reich stammt und 72 Jahre gegolten hat. Verbraucher können mit dem RDG kostengünstigere oder auch kostenlos Rechtsberatung erhalten. Eine Dienstleistung, die allerdings ausschließlich im außergerichtlichen Beziehungen gilt. Ein Risiko bleibt allerdings: wird vom Nicht-Anwalt falsch beraten, könnte man auf dem Anspruch oder dem Schaden sitzen bleiben.

Rechtsdienstleistungen ohne Gebühr gegenüber Familienangehörigen, Nachbarn oder aus einer ähnlich engen persönlichen Beziehung dürfen also erbracht werden.  Beratung im Internet-Chatroom sind damit aber nicht gemeint. Denn als Rechtsdienstleistung gilt “jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert”, so der Wortlaut im Gesetz (§ 2 RDG).

Müssen bisher und künftig Rechtsanwälte eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen, die das Risiko und den Schaden aus einer Fehlberatungen trägt, ist dies bei den entgeltfreien Rechtsberatern nicht nötig. Gemeinnützige Organisationen, die man nicht mit Kosten belasten wollte, sind also davon befreit. Sollte im Schadensfalle bei der Organisation ein Anspruch angemeldet werden, geht der Beratene dann aber auch leer aus. Problem an der Vorschrift sei, dass auch fragwürdige politische oder religiöse Organisationen auftreten könnten, um eventuell kostenlose Verteidigung bei politisch motivierten Straftaten anzubieten.

Rechtsberatungen sind durch das neue Gesetz nun aber auch dann erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines anderen Berufs gehören (§ 5 RDG). Hierzu werden drei Bereiche konkret genannt:

  • die Testamentsvollstreckung wird künftig auch Banken gestattet, was zu Willenserklärungen führen kann, die statt vom bisherigen Bankkunden für die Bank eine gewisse Kontrolle über das verbliebene Vermögen auch über den Tod hinaus darstellt.
  • Haus- und Wohnungsverwalter dürfen künftig in diesem Rechtsgebiet beraten;
  • und auch bei der Fördermittel-Beratung wird ab Juli die rechtliche Beratung zulässig sein.
Automobilclubs mischen mit!

Rund 147 000 in Deutschland zugelassenen Anwälte bekommen weitere Konkurrenz von Interessenvereinigungen wie den Automobilclubs. So wird auch der ADAC die neuen Möglichkeiten nutzen, so der Sprecher der Juristischen Zentrale des Automobilclubs. Solche künftig erlaubten Rechtsdienstleistungen gelten allerdings nicht als Bedrohung für den Berufsstand der Anwälte, meint hierzu die Bundes-Rechtsanwaltskammer (BRAK).

Neu ab 1. Juli ist auch, dass Mandanten mit Anwälten Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was bislang ausdrücklich verboten war. Demnach gilt, immer dann, wenn der Mandant es sich nicht hätte leisten können, Ansprüche geltend zu machen, darf er jetzt ein Honorar vereinbaren, das Erfolg abhängt. Eine Tatsache, die in den angelsächsischen Ländern längst üblich ist. Wer in solchen Dingen und als Mandant als unerfahren gilt, dem muss der Rechtsanwalt erläutern, wie hoch ein reguläres Honorar hätte sein dürfen..

Wer mehr wissen möchte
Weitere Informationen (auf 6 DIN-A4-Seiten) zum Thema gegen einen mit 0,90 Cent frankierten Brief-Rückumschlag einschließlich 1,45 Euro in Briefmarken bei

SK-Versandservice
Stichwort Rechtsberatung
Lerchenstraße 8,
86938 Schondorf
oder unter Fax- Abrufnummer 09001/25266521 (1 Minute 0,62 Euro).
Das Fax-Gerät auf “Polling” oder “Senderuf” stellen, Fax- Service-Nummer wählen, Starttaste drücken.

Posted by wob. on 06/26 at 03:52 PM
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