Neues Versicherungsvertragsrecht
Im Juni 2007 wurden die Weichen für ein neues Versicherungs-Vertragsrecht gelegt. Ab 1. Januar 2008 soll es in Kraft treten und vor allem den Verbraucher besser schützen. Grade im Lebensversicherungsbereich wurde der Verbraucherschutz ganz besonders verbessert. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Demnächst ist es möglich alle Versicherungsverträge unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen, innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Bei Lebensversicherungen gelten sogar 30 Tage.
- Der Versicherungsnehmer muss künftig die Prämie nur noch bis zur Beendigung des Vertrages zahlen. Das heißt wird der Vertrag im Laufe des Versicherungsjahres gekündigt oder durch Rücktritt beendet, muss auch nur bis zu diesem Zeitpunkt die Prämie bezahlt werden.
- Bei Lebensversicherungen wird der Rückkaufswert nach dem Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft berechnet.
- Für Lebensversicherungen gilt außerdem eine verlängerte Zeit der Abschlusskosten. Momentan wurde diese Kosten über die ersten Zwei Jahre verteilt, ab Januar 2008 werden es fünf Jahre werden, so dass der Rückkaufswert auch in den ersten Jahren höher ausfallen wird.
- Als Regelfall im Gesetz verankert wird nun auch der Anspruch auf Überschussbeteiligung. Zugleich wird der Versicherungsnehmer erstmals Anspruch auf prozentual festgelegte Beteiligungen an vorhandenen stillen Reserven erhalten.
- Bei privaten Krankenversicherungen und bei der Lebensversicherung muss, ab Inkrafttreten, vor dem Vertragsabschluss die Abschluss- und Vertriebskosten dargestellt werden.
Posted by Sabine on 10/19 at 05:07 PM
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