Neues zu Wohnen und Bauen
Steuerwirkung entlastet private Auftraggeber
Lohnanteile in Handwerker-Rechnungen sind künftig besser absetzbar
Jeder Jahreswechsel bringt der Gesellschaft, den Unternehmen und den Bürgern eine Reihe gesetzlicher Änderungen - einige entlasten, andere belasten. Handwerkerrechnungen für Leistungen in privaten Haushalten und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sollen stärker von der Steuer absetzbar sein. Faktoren mit Nutzen und Kosten im Privatbereich sind dabei
* Wärme & Heizung - ein hohes Einsparpotenzial an Energie und damit geringere Kosten ist im Wärmebereich von Gebäuden zu erwarten. Mit einem höheren Anteil an erneuerbarer Energien wird die Steigerung von derzeit 6 auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt.
Mit einem Mindestanteil für Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasse-Heizungen oder Solaranlagen eingesetzt werden. Zulässig sind dabei auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung.
Die Sanierung der Heizung in bestehenden Gebäuden wird weiterhin über das Marktanreiz-Programm (bis 500 Millionen Euro) gefördert; die Verordnung zur Verbesserung der Wärmebilanz um 30 Prozent und das Gebäudesanierungs-Programm schaffen begleitende Anreize zum Energiesparen.
* Wohngeld & Heizkosten - Während Gaspreise und Stromkosten steigen und für ärmere Familien und Rentner kaum mehr tragbar wird, wird aus diesem Grund das Wohngeld erhöht: im Schnitt von 90 auf 142 Euro im Monat. Damit richtet sich die Wohnhilfe erstmals nach der Entwicklung der Heizkosten. Die nun stiegen stark, weil die Versorger, meist lokale Stadtwerke im Eigentum der Gemeinde für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben immer auch Gewinne aus dem Energiegeschäft erwarten.
Sozialpolitisch umstritten, weil dazu auch die Empfänger von Wohngeld beitragen, die bereits rückwirkend für das Quartal IV/ 2008 einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss nach Familiengröße gestaffelt erhalten können. Der nun soll mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.
* Bausparvertrag - Für diese Art des Sparens und Finanzierens wird die Wohnungsbauprämie neu geregelt. Durch Prämien begünstigt zu werden, soll sich bei Neuverträgen auf das später zu realisierende Wohneigentum konzentrieren. Bausparern bis zum Alter von 25 Jahren wird freigestellt, wie sie ihre Prämie verwenden.
* Handwerk - Private Haushalte sollen Rechnungen von Handwerker und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von ihren Einkünften bei der Steuererklärung absetzen können. Der Lohnanteil auf einer Rechnung soll bis auf abzugsfähige 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.
* Energieausweis - Ein solcher Gebäudepässe soll jetzt für alle Wohngebäude verlangt werden können. Das galt bisher nur für Häuser bis Baujahr 1966. Für die Käufer und Mieter von morgen wird also frühzeitig vor dem Erwerb, Pacht oder Miete von Wohnungen, Gewerberäumen und Häusern über deren Energie-Zustand unterrichtet.
* Ökostrom - Die Techniken und Methoden für Ökostrom auszubauen wurde zum Jahreswechsel mit den Fördersätzen für Windenergie an Land zwar gesenkt, aber weniger stark als zunächst vorgesehen. Dafür wurden die Anreize für Windkraft aus dem Meer deutlich erhöht, um die aufwändigen, teuren Projekte in Nord- und Ostsee voran zu bringen. Höhere Anreize gibt es auch für die Energiegewinnung aus Biogas und der Wasserkraft. Es solle damit in erster Linie die dezentrale und effiziente Parallel-Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Koppelung) ausgebaut werden. Dadurch soll bis 2020 der Öko-Anteil am Stromverbrauch von derzeit 15 (2008) auf 30 Prozent verdoppelt werden.
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