Neuwertentschädigung sorgt manchmal für Überraschungen
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer nach der Schadensregulierung von ihrem Versicherer sehr enttäuscht sind. Besonders bei der Hausratversicherung ist dies oft der Fall – denn immer häufiger erhalten die Versicherten weniger Geld als sie ursprünglich für den Hausrat bezahlt haben.
Zumindest trifft dies für Hausrat aus den Bereichen Computer und Unterhaltungselektronik zu: Hier ist festzustellen, dass Neugeräte immer günstiger werden. Musste man bis vor ein paar Jahren für einen großen Flachbildfernseher noch 5.000 Euro oder mehr bezahlen, so kann man heutzutage ein vergleichbares Gerät schon für gut 1.000 Euro kaufen. Das ist auch der Grund, weshalb die Versicherer weniger erstatten: Es wird auf die Neuwerte geachtet.
Die Hausratversicherung entschädigt nach dem sogenannten Neuwertprinzip: Wenn ein Versicherungsfall vorliegt, prüft der Versicherer im ersten Schritt, zu welchem Preis sich die Sache neu beschaffen lässt. Im Anschluss wird der ermittelte Preis als Entschädigungssumme festgesetzt. Nicht selten bedeutet dies, preisliche Abschläge hinnehmen zu müssen. Weil Computer, Fernseher, Stereoanlagen etc. immer günstiger werden, erstatten die Versicherer nicht den Betrag, den man als Versicherungsnehmer einst bezahlt hat. Allerdings befindet sich der Versicherungsnehmer deswegen nicht im Nachteil - schließlich kann er sich vom Entschädigungsbetrag ein Gerät vom selben Typ oder ein vergleichbares Gerät anschaffen.
Im Übrigen ist dies eine besonders faire Form der Entschädigung - die meisten anderen Sachversicherungen entschädigen nach dem Zeitwertprinzip. Bei diesem Prinzip wird der Wert der Sache um die Abnutzung verringert, weshalb der Versicherungsnehmer kein neues Gerät auf Kosten des Versicherers anschaffen kann. Stattdessen muss er einen Teil der Kosten selbst tragen.
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