Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, April 22, 2009

Nicht alle Gebührenerhöhungen der Sparkassen sind zulässig

Die Sparkassen spielen im Bereich der privaten Finanzen eine sehr wichtige Rolle. Immerhin sind sie auf regionaler Ebene sehr stark vertreten und verfügen über einen immens großen Kundenstamm. Daher verwundert es auch nicht, dass vergleichsweise viele Finanzierungen über die Sparkassen abgeschlossen werden. Ganz egal ob Dispokredit, Kfz-Kredit oder Baufinanzierung: Sehr viele Verbraucher entscheiden sich für eine Finanzierung über ihre Sparkasse, weil sie dort bereits seit vielen Jahren Kunde sind.sparkasse

Allerdings sind diese Finanzierungen nicht immer am günstigsten und zum Teil sogar einem Teuerungsrisiko ausgesetzt. Weil es sich viele Sparkassen erlauben, bei den verschiedensten Finanzprodukten jederzeit Gebührenanpassungen vorzunehmen, ist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. vor Gericht gezogen. Konkret wurde gegen die Vertragsgestaltung geklagt: Laut dem Kläger würden die Sparkassen in den Verträgen ihrer Finanzprodukte eine Klausel einbringen, die es ihnen gestattet, die Gebühren nach Belieben anzupassen. Dadurch können sich die Finanzprodukte während der Vertragslaufzeit verteuern und der Kunde hat keine andere Wahl, als die Gebührenerhöhung in Kauf zu nehmen.

Obwohl die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. in den Vorinstanzen stets Recht erhalten hat, musste der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Auch dort wurde das Recht der Schutzgemeinschaft zugesprochen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet hat der BGH eine Klausel, die sonst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen vorzufinden ist, aufgehoben. Damit wurde der Handlungsspielraum der Sparkassen im Hinblick auf die Gebührenerhöhung maßgeblich eingeschränkt.

Für den Verbraucher bedeutet dies, längst nicht jede Gebührenerhöhung in Kauf nehmen zu müssen. Selbstverständlich kommt es immer auf den Einzelfall bzw. auf die Art der Gebühr an. Doch gerade im Finanzierungsbereich, wo zum Beispiel eine kleine Zinserhöhung bereits deutliche finanzielle Auswirkungen haben kann, bietet es sich an, die Gebührenerhöhung genau zu prüfen und ggf. zu beanstanden.

Posted by Jochen on 04/22 at 08:32 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?