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Mittwoch, April 16, 2008

Nicht heilbar – Gehörschäden und ihre Folgen

Wer denkt, er könne sein Gehör beliebig strapazieren, der irrt gewaltig. Das machte die DGUV, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, jetzt wieder deutlich. Angesichts des Tages des Lärms am 16. April wurde deutlich gemacht, dass ein hoher Geräuschpegel auf Dauer die Haarzellen im Innenohr zerstören kann. Diese können sich nicht neu bilden und auch ein Hörgerät bietet sich nicht als ein so genanntes Allheilmittel an.

Denn er einmal einen Gehörschaden hat, muss sich damit abfinden, dass er nicht mehr heilbar ist. Zwar gibt es Hörgeräte, diese sind aber bei Schwerhörigkeit, die aufgrund von Lärm entstanden sind, kein Allheilmittel. Auch korrigieren Hörgeräte -  anders als Brillen bei der Sehleistung - keine Hörschäden.

Deshalb ist eines besonders wichtig: Prävention in Freizeit und am Arbeitsplatz, um vor Lärm geschützt zu werden.

Wenn man bedenkt, dass mehr als sechs Prozent der Deutschen, immerhin mehr als fünf Millionen Menschen, an ihrem Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt sind, der das Gehör schädigt, eine wichtige Aussage. Denn was nicht bekannt ist: Lärmschwerhörigkeit ist die Berufskrankheit in Deutschland, die am zweithäufigsten vorkommt. Pro Jahr treten gut 5 000 neu bestätige Fälle auf von Arbeitnehmer, die aufgrund dessen ihren Hut nehmen müssen. Am Arbeitsplatz gilt deswegen inzwischen ein Grenzwert von 85 Dezibel, der nicht überschritten werden darf bei der Tagesbelastung des Arbeitnehmers. Allerdings ist es nicht mehr der Lärm am Arbeitsplatz, von dem die meiste Gefahr ausgeht, sondern der Lärm aus der Freizeit. Deshalb sagt Dr. Martin Liedtke, der Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA), das der DGUV angegliedert ist: “Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu”. Und macht dabei eines deutlich: “Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine.”

Harte Worte, denn egal durch welche Belastung, die er anspricht, wenn der Lärm die maximale Tagesbelastung überschreitet, muss eingegriffen werden und es sind Schutzmaßen erforderlich. Dr. Manfred Liedtke meinte zu der wenigen Beachtung des Freizeitlärms: “Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden.” Auch deshalb glauben eben viele, ein einmal so entstandener Schaden am Gehör “würde schon wieder”.

Doch dies ist ein fataler Irrtum. Ein durch Lärm geschädigtes Hörorgan kann sich nicht mehr erholen und nicht regenerieren. Es ist dann aus mit der Hörfähigkeit und auch das Hören mit dem Hörgerät kann dann nur vage bringen, was das gesunde Ohr an Wahrnehmung hat.

Für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die DGUV und Dr. Manfred Liedtke gilt deshalb, das Gehör muss auch in der Freizeit gleich wie am Arbeitsplatz geschützt werden: “Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!”

Weitere Informationen zum Thema Lärm sowie einige Hörbeispiele sind auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.

Seien Sie gut zu Ihrem Gehör und schützen Sie sich. Nicht nur am heutigen Tag des Lärms, sondern an jedem Tag. Ihre Ohren werden es Ihnen danken!

Posted by Christel on 04/16 at 11:18 AM
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