Ohne eindeutige Diagnose gibt es kein Geld
„Die beste Krankheit taugt nichts“, sagt der Volksmund und hat damit sicherlich Recht. Selbst ein einfacher Schnupfen schränkt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ein. Ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist er damit allerdings noch lange nicht. Simulanten könnten ihn höchstens zum Anlass nehmen, mit Hilfe des Arztes und eines gelben Scheins ein paar Tage frei zu machen. Um eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, muss schon mehr vorliegen. Vor allem aber, die Ursache muss eindeutig und ohne Zweifel vom Arzt festgestellt werden können, was bei Patienten mit Aggravation nicht möglich ist. Sie haben daher auch kaum eine Chance, Leistungen zu erhalten.
Aggravation ist ein Symptom und hat wenig mit simulieren zu tun. Betroffene betonen ihre Krankheitssymptome übertrieben stark. Und da der Arzt bei seiner Diagnose immer auch auf den Patienten und seine Schilderung angewiesen ist, wird es für ihn somit extrem schwer. Letztlich kann es darin münden, dass er sich kein genaues Urteil bilden kann und seine Aussage immer mit einem Fragezeichen versehen bleibt. Das Problem: Auch eine Berufsunfähigkeit ist bei Aggravation manchmal nicht eindeutig feststellbar.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich jetzt mit diesem Thema befasst, nachdem ein Mann gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Meinung der Richter ist eindeutig: Versicherungsnehmer, die als Aggravant gelten, riskieren, leer auszugehen. Die Logik des Urteils ist sehr leicht nachzuvollziehen. Ist der Arzt nicht in der Lage, eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren, weil der Patient bei der Beschreibung der Symptome übertreibt, ist die Versicherung auch nicht in der Pflicht. Sie hat Anspruch auf eine klare Aussage, wenn sie eine Rente zahlen soll. (Aktenzeichen: 3 U 171/06 – Datum: 18. Januar 2008)
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