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Mittwoch, Dezember 05, 2007

Ohne Unterschrift geht nichts

Versicherungsformulare sind nicht unbedingt die kundenfreundlichsten Dokumente. Eines haben sie allerdings alle gemeinsam: Ein Feld für die Unterschrift. Und das sollte tunlichst immer ausgefüllt werden. Selbst wenn alle anderen Felder von Hand beschriftet wurden, erlangt das Papier erst dann Gültigkeit, wenn eine Unterschrift vorhanden ist. Diese Erfahrung durfte jetzt eine Witwe machen, deren Mann trotz Hinweis der Versicherung den Änderungsantrag für seine Lebensversicherung nicht unterzeichnete.

Geplant war, statt der Kinder die Frau als Begünstigte einzutragen. Eine einfache Änderung, die keinen größeren Aufwand verlangt. Der Mann brachte das Formular sogar selbst zur Versicherung. Ein paar Tage danach wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass seine Unterschrift fehlt. Der Mann reagierte nicht. Zwei Jahre später verstarb er und die Witwe wollte an das Geld. Keine Chance, sagte die Versicherung, worauf die Frau klagte, weil schließlich das Adressfeld handschriftlich ausgefüllt gewesen sei – mit wenig Erfolg.

Das Landgericht Essen bestätigte, dass nicht die Frau, sondern die Kinder Anspruch auf die Versicherungssumme hätten, weil die Schriftform aufgrund der fehlenden Signatur des Mannes nicht gewahrt worden sei. Namen und Adresse von Hand einzutragen entspreche nicht einer Unterschrift. Selbst wenn der Mann mit einem anderen Namen gezeichnet hätte, wäre die Änderung gültig gewesen, sofern seine Identität eindeutig aus den Papieren hervorgehe. Die Unterschrift erfülle eine räumlich abschließende und bestätigende Funktion. (Landgericht Essen, Aktenzeichen 1 O 270/06 vom 13. November 2007)

Posted by Andre on 12/05 at 02:54 PM
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