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Montag, August 25, 2008

Ost-Immobilien: Private Investoren mit Klage gegen Anlageberater gescheitert

Zu Beginn der 1990er Jahre war das Interesse an Immobilieninvestments enorm groß. Experten sagten voraus, dass insbesondere in den neuen Bundesländern ein großer Bedarf an neuen Wohnungen bestehen werde. Die Chance, von diesem Boom profitieren zu können, wollten sich auch etliche Privatpersonen nicht entgehen lassen. Somit ist es nicht allzu verwunderlich, dass sie teilweise immense Kredite aufgenommen haben, um entsprechende Anlageobjekte zu finanzieren.

Doch wie inzwischen bekannt ist entwickelte sich der Markt ganz anders. Aufgrund der hohen Beteiligung zahlreicher Investoren kam es zu einem immensen Überangebot. Somit konnten die Immobilienmärkte nicht in Schwung kommen und viele der damals errichteten Gebäude sind heute erheblich weniger wert als damals – sehr zum Leidwesen der Investoren. Etliche Privatanleger hatten damals ihre gesamten Ersparnisse in die Finanzierung entsprechender Wohnimmobilien investiert - heute zahlen sie Darlehen ab, deren Restschuld deutlich über dem Marktwert der Objekte liegt.

Aufgrund dieser Entwicklung denken immer mehr Investoren darüber nach, ihre damaligen Anlageberater zur Rechenschaft zu ziehen. Weil die Berater jegliche Schuld von sich weisen, kommt es immer wieder zu Gerichtsverfahren. Wie die „Wirtschaftswoche“ in ihrer aktuellen Printausgabe berichtet, haben die Richter des Bundesgerichtshofs in der vergangenen Woche ein entscheidendes Urteil gesprochen. Ein Ehepaar klagte gegen seinen früheren Anlageberater, der zur damaligen Zeit nicht ausführlich aufgezeigt haben soll, wie sich das Darlehen im weiteren Tilgungsverlauf verhält. Aufgrund dieser Tatsache forderte das Paar Schadenersatz.

Der Bundesgerichtshof kam jedoch zum Entschluss, dass ein nicht ausführlich aufgezeigter Tilgungsverlauf kein Grund ist, Schadenersatz zu fordern. Schließlich hätten dem Paar alle wichtigen Informationen zum Darlehen vorgelegen. Außerdem sei davon auszugehen, dass man sich bei einer Anlageentscheidung dieser Größenordnung intensiv mit der Materie befasst. Für sehr viele Investoren bedeutet dieses Urteil, sich lieber keine großen Chancen auf einen Sieg vor Gericht auszumalen.

Posted by Stefan on 08/25 at 10:02 AM
GeldanlageHaus & Bau • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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