Penny darf keine Versicherungen mehr in die Regale legen
Ist es jetzt vorbei mit Versicherungspolicen aus dem Supermarkt-Regal? Das Landgerichtes Wiesbaden hat zumindest dem zum Rewe-Konzern gehörenden Discounter Penny den Verkauf von Versicherungspaketen untersagt und gab damit der Klage des AFW – Bundesverband Finanzdienstleistungen – statt. Vorgeworfen wurde der Handelskette ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung (Aktenzeichen 11 O 8/08).
In den Supermarkt-Filialen waren in der Zeit von September bis Oktober vergangenen Jahres Verträge für eine Unfallversicherung samt Opferschutz zum Preis von 49 Euro angeboten worden. Der Kunde bekam eine Plastikbox mit den entsprechenden Formularen und zahlte dafür 49 Euro. Die Papiere mussten dann ausgefüllt und unterschrieben an den Kooperationspartner von Penny, die Arag-Versicherung, geschickt werden. Penny sei damit als Versicherungsmakler aufgetreten, so die 3. Kammer für Handelssachen des Landegerichtes Wiesbaden. Um aber als Versicherungsvermittler arbeiten zu dürfen, hätte das Unternehmen eine Genehmigung der Industrie- und Handelskammer vorweisen müssen. Diese Erlaubnis sei gemäß Gewerbeordnung zwingend notwendig. Die entsprechende Vorschrift stamme aus der Umsetzung einer EU-Richtlinie von Mai 2007. Rechtsgültig ist das Urteil noch nicht.
Aufgenommen wurde der Richterspruch naturgemäß ganz unterschiedlich. Bei Rewe wird man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sich dann überlegen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Der AFW freut sich über die Entscheidung des Landegerichtes und sieht Auswirkungen für die gesamte Versicherungsbranche. Vertriebsaktionen über den Einzelhandel müssten jetzt neu überdacht oder ganz abgesagt werden. Zufriedene Gesichter dürfte es auch beim Bund der Versicherten und den Verbraucherzentralen geben. Sie hatten von Anfang davor gewarnt, Versicherungsprodukte im Supermarkt zu kaufen, vor allem, weil die nötige Beratung fehle.
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