PKV: Freiwillige Altersrückstellung nicht sinnvoll
Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als es im gesetzlichen Pendant der Fall ist. Durch den Verzicht der Assekuranzen auf eine in linearer Abhängigkeit vom Einkommen erfolgende Prämienbemessung können insbesondere Angestellte mit hohem Gehalt viel sparen – nicht selten einige hundert Euro im Monat. Der Leistungsumfang der PKV indes gestaltet sich signifikant großzügiger als der der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Anbieter übernehmen die Kosten auch alternativer Behandlungsmethoden und zeigen sich insbesondere im Bereich zahnmedizinischer Dienstleistungen sehr großzügig.
Auch in der privaten Krankenversicherung aber gilt, dass alles vergänglich ist. Mit dem Lebensalter der Versicherten steigen auch die zu entrichtenden Prämien deutlich an. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass zehn Prozent der Versicherungsbeiträge einer Kapitalrücklage zugeschrieben werden müssen, mit der der Beitragsanstieg in gestiegenem Lebensalter gedämpft wird. Die Assekuranzen bieten ihren Kunden darüber hinaus an, weitergehende Vorsorgemaßnahmen zu treffen und zusätzliche Altersrückstellungen zu bilden. Von derartigem Vorgehen raten Experten allerdings dringend ab und verweisen auf die noch immer bestehenden Schwierigkeiten, denen Versicherte bei einem Wechsel ihres Anbieters ausgesetzt sind: Die angesparten Rücklagen können oft nicht mitgenommen werden und fallen bei einem Austritt aus dem Vertrag der Versichertengemeinschaft zu und sind somit für den Versicherten verloren.
Wer sich gegen steigende Gesundheitskosten im Alter wappnen möchte, ist nach Ansicht von Finanzberatern besser beraten, regelmäßig auf ein konventionelles Sparkonto einzuzahlen und auf diesem Wege einen Kapitalstock zu akkumulieren, aus dem im Alter ein Teil der Versicherungsprämien generiert werden kann. Die Altersrückstellung in Eigenregie ist deutlich flexibler als die Offerten der Versicherer.
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