Policen mit neuem Kündigungsrecht
Verträge sind einzuhalten, lateinisch auch pacta sunt servanda. Das gilt ganz sicher auch für Versicherungsverträge. Doch nach Ablauf von drei Jahren können nun Versicherte auf einem jährlichen Wechsel bei ihren Policen bestehen. Eine Feststellung aus neuer Rechtslage, die jetzt auch von Verbraucherzentralen propagiert wird.
So dürfen neue Verträge über Rechtsschutz oder Haftpflicht nur noch mit einer ersten und damit zunächst maximalen Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. Danach sind sie jährlich kündbar. Eine besonderes Recht also für den Versicherungsnehmer, das im neuen Versicherungsvertragsrecht steht, was seit Anfang 2009 auch für Altverträge gilt.
In die Diskussion und damit in die Auseinandersetzung mit Versicherern geraten jedoch Versicherungsnehmer darüber, ob auch für bestehende Policen diese Kündigungsrecht besteht.
Besteht nämlich der Vertrag bereits drei Jahre, könne er mit einer Frist von drei Monaten beendet werden, so die Verbraucherschützer.
Die meisten großen Versicherer akzeptieren bereits diese Berechtigung, woraus sich ableiten lässt, dass man sich - nach Expertenrat - bei Problemen nicht so einfach abwimmeln lassen sollte.
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