Privat-Patient mit oder ohne Beihilfe-Berechtigung - Hauptsach’ xund!
Herr Doktor, ich kenn’ den Mensch…! Wird der Lehrer mit Beihilfe beim Arzt bevorzugt..?
rbw. Zwei Schilderungen aus den vergangenen 12 Monaten sprechen dagegen - die eine gegen das Zeit-Management beim HNO-Arzt, die andere gegen den Kardiologen, der sich des Privat-Patienten zu sicher ist und ihn gar mit Geduld während der Sprechstunde strapazierte. Nicht grundsätzlich sind also Privatpatienten den behandelnden Ärzten/innen “lieb und teuer”, und wenn, dann eher teuer. Das nun liege daran, dass sie für deren Behandlung höhere Gebühren nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte bekommen. Ökonomen in der Disziplin ‘Gesundheit’ haben diese Unterschied quantifiziert. Ergebnis: gesetzliche und private Krankenversicherungen müssen einander angeglichen werden. Abgrenzung sei überholt.
Von privat Versicherten erhalten Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen über den Daumen mehr als das Doppelte wie über die Kassen der Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, einer GKV.
Eine Differenz von 3,6 Milliarden Euro im Jahr. Anreiz für Ärzte aller Disziplinen, Privatpatienten zu bevorzugen, urteilen Wissenschaftler. Wer nun als kritischer Patient durchs Praxisleben geht, zum Beispiel als selbstbewusster Lehrer (wie meint der Bio-Lehrer: Herr Doktor, ich kenn’ den Mensch…!) der hat diesen Eindruck allerdings nicht bei jedem Mal, wo er zum Zahnarzt, zum HNO-Doc oder er zum Augenarzt oder - zeitlich noch schlimmer - zum Orthopäden geht, weil es eben mal sein muss.
Patient, was bringst du?
Für Gesundheitsökonomen liegt klar auf der Hand, wie groß bei der ambulanten Behandlung die Abrechnungsdifferenz zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten ausfällt. Der Grund: verschiedene Regelungen bei GKV und PKV. Krankenversicherungen. Konkret: bei Privatpatienten der Praxis-Mediziner oder auch Chefärzte mit Privat-Ambulanz sind die Sätze höher als in der gesetzlichen Gebührenordnung. Eine Mengenbegrenzungen gibt es nicht und damit sind Behandlungen auch nicht budgetiert. Keine Obergrenzen also wie ansonsten von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgehandelt.
Somit gelten die Unterschiede zwischen GKV und PKV als grob: Zahlt die gesetzliche Kasse das Einfach, erhält der Arzt vom Privatpatienten meist das 2,3-fache. Rein arithmetisch betrachtet erhalten die niedergelassenen Mediziner für die Behandlung privat versicherter Patienten pro Jahr 3,6 Milliarden Euro mehr, als wenn diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung wären.
Wenn Studien demnach das Ergebnis zeigen, dass privat versicherte Patienten in der ambulanten Versorgung kürzere Wartezeiten hätten als GKV-Versicherte, dann wird allerdings auch von den Privaten Kritik laut. Privat Versicherte, und dazu wird man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als bei Arbeitnehmer Mustermann, müssen alle (!) Angehörigen privat versichern, und das geht nun mal echt ins Geld.
Einfaches Beispiel:
3.000 brutto für den verheirateten Betriebsschlosser mit zwei Kindern macht als Monatsbeitrag in der gesetzlichen Kasse etwa die Hälfte von 14 Prozent (= 7 %) für die ganze Familie (= 210 Euro) plus demselben Beitrag des Arbeitgebers (= 420 Euro gesamt). Unterstellt man den Abteilungsleiter mit zwei Kindern mit 4.800 brutto monatlich (= 57.600 p.a.) liegt dieser über der Versicherungspflichtgrenze von knapp unter 50.000 Euro, könnte aber für 420 Euro nicht mal sich selbst privat versichern.
Damit rechtfertigt sich im einzelnen Fall dann - wenn auch subjektiv - eine etwas anderes Procedere beim Arztbesuch, was aber nicht wie selbstverständlich “massive Anreize für die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten” bedeutet. Ironisch betrachtet: beide Patienten sitzen im selben Theater - nur der eine in der Loge; ist das Programm dann nicht doch das selbe?! Wie aber will man bei einer eventuellen Umstellung - wie in den Niederlanden - die Summe der Gesamtumsätze aus dem Vergütungssysteme für die niedergelassene Mediziner stabil halten, um “größere betriebswirtschaftliche Erschütterungen” für die Mediziner zu vermeiden?
Wie krank sind eigentlich Beamte?
Das nun ginge nur, wenn die GKVen und ihre Versicherten etwa 3,2 Milliarden mehr brächten….der etwa 0,34 Beitragssatz-Punkte. Private Prämien könnten dagegen in gleicher Höhe entlastet werden. Ein Spareffekt würde im Verhältnis 2:1 auf die privaten Krankenversicherungen und auf die Bundesländer fallen, die bekanntlich den Beamten eine Beihilfe leisten. Fallen die aber als besonders “krank” auf? Eher nicht, denn wer beamtet werden will, muss ordentlich gesund sein, und das mit Zeugnis.
Hauptsach’ xund!
Weiterhin hält die Wissenschaftler eine Angleichung der Vergütung für sinnvoll. Begründung: Die Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten Patienten sei nicht mehr zeitgemäß.
Ob die Belastung der GKV-Versicherten gegenfinanziert werden könne, indem man die Privatversicherungen in den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen einbeziehe, bleibt wohl den Patienten völlig verschlossen - gesetzlich oder privat! Denn als erstes geht’s jedem um die monatliche Prämie und um Hauptsach’ xund!
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
