Private Immobilien Lotterie wurde untersagt
Vor rund einer Woche überschlugen sich die Meldungen in den Zeitungen, als es einer Österreicherin gelang, ihr Haus zu verlosen und damit knapp 900.000 Euro einzunehmen, was gut dem doppelten Wert der Immobilie entspricht. Die Frau hatte sich für diese Maßnahme entschieden, weil der Immobilienmarkt derzeit so schlecht läuft und sie schlichtweg keinen Käufer finden konnte, der dazu bereit gewesen wäre, einen anständigen Preis zu bezahlen.
Ein Franke war von der Aktion so begeistert, dass er auf den Zug aufsprang und 48.000 Lose zu 19 Euro über das Internet anbot. Auch dieser Mann wurde von der Presse gefeiert, weil er mit seiner Aktion relativ gut im Rennen lag. Doch schon damals habe ich hier im Blog darüber berichtet, dass diese Aktion eigentlich nicht gut gehen kann – schließlich sind derartige Verlosungen in Deutschland nicht ohne weiteres gestattet.
So ist es nun auch gekommen. Wie „Focus Online“ berichtet, hat sich die bayerische Glücksspielaufsicht eingeschaltet und dem Mann die Durchführung der Verlosung untersagt. Wenn er die Verlosung nicht unverzüglich einstellt, hat er mit einem hohen Zwangsgeld zu rechnen. Hierbei beruft sich die bayerische Glücksspielaufsicht unter anderem auf das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet. Weiterhin wies sie darauf hin, dass private Lotterien ebenfalls nur bedingt durchgeführt werden dürfen: Nur gemeinnützige Veranstalter dürfen auf diese Weise verfahren und müssen den Gewinn zudem für einen gemeinnützigen Zweck verwenden.
Daher dürfte die große Welle der Immobilien Lotterien wohl ausbleiben. Die Androhung der Glücksspielaufsicht ist sehr eindeutig, so dass man als Immobilienverkäufer lieber die Finger von entsprechenden Verlosungen lässt.
