Private Krankenversicherungen für Kinder
Die beitragsfreie Familienpolice in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannten GKV, ist für die meisten Familien ein Grund, dort versichert zu bleiben oder zu werden. Sofern die Eltern allerdings privat krankenversichert sind, gibt es keine Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung der Kinder mehr. Auch kann die beitragsfreie Familienversicherung nicht in Anspruch genommen werden, sollte lediglich ein Elternteil privat krankenversichert sein und sich dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet. Die Ausnahme von dieser Regel gilt in dem Fall, wo das Einkommen des anderen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Elternteils über der des privat versicherten Elternteils liegt. In dem Fall können die Kinder in der GKV beitragsfrei versichert werden. es hängt vom Zeitpunkt des Beginns der privaten Krankenversicherung, der sogenannten PKV, ab, wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Bei 48.150 EURO mit Anfang der Versicherung ab dem 1. Januar 2003 oder bei 43.200 EURO mit Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2003.
Wichtig bei der Entscheidung für die individuell richtige Versicherung sollte das balancierte Verhältnis zwischen Leistungsumfang und Höhe des Eigenanteils sein. Zum Teil können die Kosten, die eine PKV für Kinder bewirkt, immens sein. In Sonderfällen können sie durch Beihilfeansprüche oder einen entsprechenden Zuschuss des Arbeitgebers beglichen werden. Die Kinder von beihilfeberechtigten Eltern haben die gleichen Anforderungen zu erfüllen, sodass für sie ebenfalls lediglich ein anteiliger Versicherungsschutz über eine PKV abgeschlossen werden muss. Diejenigen Arbeitgeber, die zur PKV ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss leisten, haben auch die Möglichkeit für das privat versicherte Kind einen Zuschuss zur PKV zu leisten, der jedoch nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstsatz der GKV.
Ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich, können die Kinder trotzdem freiwillig in der GKV versichert werden oder für sie eine eigene PKV abgeschlossen werden, allerdings müssen dafür auch zusätzliche Kosten einkalkuliert werden. Vorteilhaft an der PKV für Kinder ist, dass es eine Aufnahmepflicht der Versicherungsgesellschaft gibt. Sie haben die Pflicht, den neugeborenen Nachwuchs eines in der PKV versicherten Elternteils ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge zu akzeptieren. Um diese Leistung dann schlussendlich auch zu erhalten, muss binnen zwei Monaten nach der Geburt die Versicherung beantragt werden. Rückwirkend zum Tag der Geburt wird der Versicherungsbeginn dann gewährleistet. Die Versicherungsgesellschaft kann Mehrkosten verlangen, sollten die Eltern eine andere PKV als die eigene für ihr Kind aussuchen. Auch kann die Versicherung Zuschläge und eine Gesundheitsprüfung erwünschen oder den Versicherungsschutz gänzlich ablehnen, sofern der Antrag für die Versicherung des Kindes erst nach der zweimonatigen Frist gestellt wird.
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