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Sonntag, Dezember 02, 2007

Räumpflicht und Folgen bei der Nichtbefolgung

Die Krankenkasse des Verletzten eines Unfalls aufgrund eines unterlassenen Winterdienstes fordert die Kosten von demjenigen zurück, der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. Sind außerdem noch Schmerzensgeldforderungen zu begleichen, wird auch die private Haftpflichtversicherung in den Fall mit einbezogen, allerdings nur solange es sich um einen Einzelfall handelt. Wenn der Versicherte bereits öfters auf seine Räumpflicht hingewiesen worden ist und dieser trotzdem nicht nachkam, ist die Versicherung bei weiteren dadurch verursachten Unfällen nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen.

Der Eigentümer oder Vermieter eines Wohnhauses ist für den Winterdienst auf dem Bürgersteig vor seinem Haus eigens verantwortlich, er ist allerdings in der Lage diese Verantwortung seinen Mietern zu übertragen, was jedoch im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt werden muss. Dann hat der Vermieter allerdings auch zu kontrollieren, ob die Mieter dieser Aufgabe ordnungsgemäß nachkommen. Der Bürgersteig hat einen frei geräumten Weg von 1 bis 1,20 m aufzuweisen, um so entgegenkommenden Fußgängern die Überquerung problemlos zu ermöglichen. Es muss keine zusätzliche Rücksicht auf stehende Kfz auf Bürgersteigen beim Schneeräumen und Streuen genommen werden. Sowohl der Weg vom Bürgersteig zum Haupteingang als auch zu den Stellplätzen beziehungsweise zu den Garagen und zu den Mülltonnen ist ordnungsgemäß zu räumen und zu streuen.

Wichtig ist es auch, bei der Streugutauswahl die regionalen Regelungen zu beachten, da beispielsweise in einigen Städten und Gemeinden das Streuen mittels Streusalz verboten ist und Sand als Alternative gehandhabt wird. Die Räumpflicht ist auch in dem Fall nachzukommen, wenn der zuständige Mieter krank ist oder aus beruflichen Gründen der Räumpflicht nicht folgen kann. Er selbst hat sich dann gegebenenfalls um Ersatz zu kümmern, so dass die Zugangswege und der Bürgersteig von 7 Uhr bis 21 Uhr zugänglich sind.

Posted by Sabine on 12/02 at 07:16 PM
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