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Freitag, Oktober 10, 2008

Rauchen macht Versicherungen teuer

Auf jeder Zigarettenschachtel stehen schwarz umrandet Hinweise, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Ob jemand, der regelmäßig zum Glimmstängel greift, überhaupt noch darauf achtet, ist zweifelhaft. Vielleicht würde sich das ändern, wenn zusätzlich noch die Information aufgedruckt wäre, dass Rauchen die Beiträge für einige Versicherungen deutlich in die Höhe treibt. Denn die Unterschiede in der Kalkulation für Raucher und Nicht-Raucher sind enorm. Die Versicherungen lassen sich das durch Statistiken belegte Risiko, dem man sich mit jedem Zug an einer Zigarette aussetzt – unter anderem, früher zu sterben –, gut bezahlen. Damit wird Rauchen erheblich teurer als mancher denkt.

Ob man nun jeden Tag dutzende Fluppen in Rauch aufgehen lässt, nur angeheitert auf einer Party oder mal zwischendurch, wenn die Seele durchhängt, ist für die Assekuranzen vollkommen egal. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass für die Unternehmen jeder als Raucher gilt, der innerhalb der letzten zwölf Monate Tabak gleich in welcher Form – Zigarette, Zigarre oder Pfeife – konsumiert hat. Die Auswirkungen zeigen sich in erster Linie bei der Risikolebensversicherung. Doch auch bei Kapitallebens-, Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen müssen Raucher mehr bezahlen. Als Beispiel nennt der Bund der Versicherten eine Risikolebensversicherung für einen 30jährigen Vater. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro läge die Prämie im günstigsten Fall bei rund 20 Euro im Monat. Der Genuss von Nikotin sorgt für, dass sich dieser Beitrag verdoppelt.

Nun könnte man auf die Idee kommen, sich als Nichtraucher auszugeben, vor allem, wenn man nur hin und wieder mal zur Zigarette greift. Doch das kann dazu führen, dass der Vertrag aufgelöst wird, es keine Leistungen gibt und die gezahlten Beiträge flöten gehen. Fängt man wieder mit dem Rauchen an und teilt es der Versicherung nicht mit, wird der Tarif dank der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes zwar nicht storniert, dafür aber angepasst. In dem Beispiel würde die Versicherungssumme nach unten korrigiert, auf den Betrag, der einem Raucher bei gleicher Prämie zustehen würde. Ärgerlich, wenn durch die Versicherung ein Immobiliendarlehen abgesichert werden sollte. Spätestens im Todesfall würde durch die Information des Arztes auffallen, dass man sein Laster verschwiegen hat.

Wie genau das Thema bei den einzelnen Assekuranzen behandelt wird, ist nur dem Kleingedruckten zu entnehmen. Jedes Unternehmen handhabt die Details selbst, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Palette reicht vom Verzicht auf die Nachmeldepflicht des Kunden bis hin zur Erklärung, dass man auch in Zukunft nicht beabsichtige, zu rauchen – und wenn doch, muss es unverzüglich gemeldet werden. Wer mit dem Rauchen aufhört, quasi zum Nichtraucher wird, sollte allerdings gut überlegen, ob es sich lohnt, den Vertrag oder Tarif zu wechseln. Der GDV rät, genau zu rechnen, zumal das Eintrittsalter dann höher ist und eine erneute Gesundheitsprüfung anstehen könnte.

Posted by Andre on 10/10 at 07:04 AM
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