Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, Juli 30, 2008

Rauchverbot gekippt – Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

Am heutigen Mittwoch hat das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zum Rauchverbot abgegeben. Und dabei erklärt:  Die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg sind nicht verfassungskonform und damit verfassungswidrig. Ein Diskothekenbesitzer und zwei Kneipenwirte hatten geklagt und heute wurde ihnen nun in Karlsruhe Recht gegeben. Das Urteil gilt zwar nur für die entsprechenden Rauchverbote in den beiden genannten Bundesländern, setzt jedoch auch ein klares Signal für die anderen Länder, in denen ähnliche Richtlinien gelten.

Noch bleiben die geltenden Regelungen in Kraft, bis Ende des nächsten Jahres muss jedoch eine Neuregelung her. Einen wesentlichen Einschnitt gibt es jedoch ab sofort: In Trinkkneipen mit nur einem Raum und weniger als 75 Quadratmetern Fläche darf wieder geraucht werden. Nur: Die Trinkkneipe muss auch wirklich eine reine Trinkkneipe sein und Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben. Ob dies umsetzbar ist, bleibt in Frage zu stellen. Aber es wurde eben Recht gesprochen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, sagte bei der Urteilsverkündung: “Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut”, womit er klar stellt, dass sogar ein gänzliches Rauchverbot in Lokalen denkbar wäre. Dennoch sind durch die momentan in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Regelungen die Kleingastronomen im Nachteil, da sie dadurch besonders stark wirtschaftlich belastet werden. Deshalb müssten für „Eckkneipen“ Ausnahmeregelungen her. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied deshalb heute: Durch die bestehenden Richtlinien werde die Berufsfreiheit der drei Beschwerdeführer verletzt.

Es ist kein gesundheitsförderliches Urteil, das ist eindeutig. Aber es wird zu einer Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Deutschland führen, das ist absehbar. Nun müssen überall andere Regelungen her, nicht nur in Baden-Württemberg und Berlin, sonst wird es gleich die nächsten Beschwerden hageln wegen des Rauchverbots. Es wird sich zeigen, was das Ende des nächsten Jahres für neue Regelungen mit sich bringen wird. Vielleicht wird es dann auch zu einer Einigung auf Bundesebene, und nicht nur, wie bisher, auf Länderebene geben.

Posted by Christel on 07/30 at 11:13 AM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?