Recht auf Sondertilgung sollte bei der Baufinanzierung nicht fehlen
Bei der Gestaltung einer Baufinanzierung gilt es eine Vielzahl an Punkten zu berücksichtigen, damit man am Ende ein Darlehen abschließt, welches den persönlichen Anforderungen gerecht wird. Das Spektrum der einzelnen Punkte ist groß und deckt verschiedene Bereiche ab. So gilt es sich unter anderem die Frage zu stellen, ob die Möglichkeit bestehen sollte, während der Laufzeit des Darlehens zusätzliche Tilgungen, sogenannte Sondertilgungen, zu leisten.
Bei der Sondertilgung handelt es sich um eine Tilgung, die außerplanmäßig bzw. zusätzlich zur regulären Tilgung erfolgt. Der Darlehensnehmer zahlt im Rahmen einer Sondertilgung einen zusätzlichen Betrag an die Bank, wodurch sich die Restschuld schneller verringert. Um auf diese Weise verfahren zu dürfen, muss im Vorfeld ein sogenanntes Sondertilgungsrecht vereinbart werden.
Längst nicht immer ist das Recht auf Sondertilgung bei der Baufinanzierung vorgesehen. Es gibt einige Banken, bei denen diese Option speziell vermerkt bzw. extra in den Darlehensvertrag aufgenommen werden muss. Zum Teil kann es passieren, dass dadurch sogar zusätzliche Kosten entstehen: Einige Banken behalten sich das Recht vor, den Zinssatz des Darlehens geringfügig zu erhöhen. Aufgrund dieser Tatsache zögern einige Darlehensnehmer: Manchmal wird auf das Sondertilgungsrecht verzichtet, um somit in den Genuss eines niedrigeren Zinssatzes zu gelangen.
Nun hängt es natürlich immer vom Einzelfall ab, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, Sondertilgungen zu leisten. Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass das Recht auf Sondertilgung im Darlehensvertrag nicht fehlen sollte. Es ist immer gut, Sondertilgungen zu leisten: Wer diese Möglichkeit nutzt, kann die Restschuld schneller verringern und somit die Zinsbelastung auf lange Sicht drücken. Sofern noch ein finanzieller Spielraum und somit auch die Möglichkeit zur Leistung von Sondertilgungen besteht, sollte diese Option vereinbart werden.
