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Freitag, Februar 09, 2007

Rechtsschutz als Betriebsausgabe geltend machen

Eine Rechtsschutzversicherung kann nie schaden. Wie schnell kommt es zum Streit mit den Nachbarn oder einem Crash mit dem Pkw, der dann nicht selten vor Gericht endet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für den Anwalt. Wer als Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung abschließt und auch den privaten Bereich damit abdeckt, kann sie auch als Betriebsausgabe geltend machen.

Dafür ist allerdings nötig, dass die beiden Bereiche – privat und geschäftlich – deutlich voneinander getrennt aufgeführt werden. Nur so kann festgestellt werden, wie hoch der betriebliche Anteil der Kosten ist. Bei einer Rechtsschutzversicherung mit einer Prämie von 280 Euro, von denen 210 Euro auf den Betrieb entfallen, würde die Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 30 Prozent immerhin 70 Euro betragen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor, das am 31. Januar 1997 gefällt wurde (Az. VI R 97/94). Demnach ist das Finanzamt verpflichtet, bei entsprechender Aufschlüsselung der Angaben, den geschäftlichen Teil zu 100 Prozent anzuerkennen.

Posted by Gerald on 02/09 at 03:44 PM
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