Rechtsschutz: die Vorteile der Mediation
Mediation – der Versuch, Streitigkeiten außergerichtlich mithilfe eines ausgebildeten und unabhängigen Vermittlers zu lösen – steht bei den Rechtsschutzversicherern hoch im Kurs. Wie eine aktuelle Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergab, bieten inzwischen 75 Prozent der Unternehmen entsprechende Verträge an und sind mit den Ergebnissen rundum zufrieden. Der Vorsitzende der Kommission Rechtsschutzversicherung beim GDV, Gerhard Horrion, spricht von einer Erfolgsquote von immerhin 80 Prozent.
Ein Vorteil der Mediation im Vergleich zum klassischen Rechtsstreit, der üblicherweise vor Gericht ausgefochten wird, ist die schnellere Konfliktlösung. Darüber hinaus wird der Streit nachhaltig und, was vielen besonders wichtig sein dürfte, auch im gegenseitigen Einvernehmen gelöst. Diese Möglichkeit gibt es bei einem Gerichtsverfahren nicht. Dort steht immer eine der beiden Parteien auf der Verliererseite. Sollte die im Rahmen der Mediation gefundene Lösung nicht zusagen, bleibt der Rechtsweg weiter offen, „und das im Rahmen des Versicherungsvertrages kostenlos“, so der GDV.
Aufgabe der Rechtsschutzversicherer ist es jetzt, die Verbraucher von den Vorzügen der Mediation zu überzeugen. „Die meisten Kunden kennen die Meditation schlicht und ergreifend noch nicht“, weiß Gerhard Horrion. Empfohlen wird sie vom GDV vor allem bei alltäglichen Problemen, ob nun Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Nachbarn. „In diesen Fällen macht es oft nicht viel Sinn, dauerhaft miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen“, erklärt der GDV in einer seiner Broschüren. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf: http://www.gdv.de/rechtsschutzversicherung.
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