Rechtsschutz hilft auch bei falscher Beratung in Finanzfragen
Man sitzt gemütlich bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser bei seinem Finanzberater und bespricht, was am besten mit dem schwer verdienten Geld passiert, damit es viele „Kinderlein“ bekommt. Im Vertrauen auf eine solide Beratung wird ein Vertrag unterschrieben, um oft schon wenig später festzustellen: Das haut vorne und hinten nicht hin. Falsch beraten zu werden ist gerade in Finanzfragen ärgerlich. Hilfreich ist in dem Fall eine Rechtsschutzversicherung, die sich für ihren Kunden stark macht. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer häufiger zugunsten der Kläger entschieden wird.
Damit überhaupt gegen den Berater bzw. die Anlagefirma vorgegangen werden kann, bedarf es natürlich Beweise. Ohne wird auch eine Rechtsschutzversicherung kaum etwas bringen. Anleger, die auf falsche Versprechen in Prospekten hereingefallen sind, haben es leicht. Hier reicht häufig schon die Vorlage beispielsweise des Fondsprospekts. Enthält das Papier fehlerhaft oder falsche Informationen, darf man mit Schadensersatz rechnen.
Schwieriger wird es, wenn es sich um ein Gespräch unter vier Augen handelt, in dem über Fonds, Aktien und Sparpläne diskutiert wird. Die Experten der Stiftung Warentest raten daher grundsätzlich dazu, einen Bekannten oder den Ehepartner mitzunehmen. Er kann im Zweifelsfall als Zeuge aussagen. Besser ist allerdings, wenn alle Aussagen des Beraters schriftlich festgehalten werden, etwa in Form eines Beratungsprotokolls, das es bei vielen Banken inzwischen gibt. Fühlt man sich übers Ohr gehauen, hat man drei Jahre Zeit (sobald man die Falschberatung bemerkt), dann verjährt der Anspruch.
