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Freitag, Juni 27, 2008

Rechtzeitig für Notfälle: Bankvollmacht einrichten!

rbw. “Das Leben bietet viel, aber verspricht nichts!”, so lautet jedenfalls die asiatische Weisheit. Schon gar nicht, dass das Leben andauernde Glückseligkeit oder auch nur günstiges Schicksal erwarten läßt. Gegen Niederlagen und familiär belastende Momente bis hin zu Trauerfällen gibt es keinen endgültigen Schutz.
Durch Unfall oder schwere Krankheit werden tagtäglich Partner, Eheleute oder Angehörige in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Persönliche, ganz individuelle Not ist meist die Folge. Damit nun Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeld-Abhebungen trotz aller widrigen Umständen auch weiterhin vorgenommen werden können, ist alles Notwendige zu veranlassen. So kann durch gerichtliche Bestellung auch ein Betreuer erforderlich sein, denn selbst die nächsten Angehörigen sind dazu nicht automatisch berechtigt.

Für solcherlei Notfälle ist Vorsorge zu treffen: Wer also bei Zeiten eine Vollmacht erklärt, wonach eigene Angelegenheiten durch Dritte geregelt werden können, kann auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Gegenüber der Bank sollte in diesem Anspruch eine Person des Vertrauens eine “Konto-/Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht” erhalten. Nur auf diese Weise kann sich der Bevollmächtigte umgehend um die Bank-Geschäfte des bisher eigenständig Handelnden kümmern.

Bleibt festzustellen, dass es dabei n i c h t um eine General-Vollmacht handelt. Vielmehr sind die mit Vollmacht möglichen Bankgeschäfte deutlich eingegrenzt. Geschäftsbanken und Sparkassen halten Vordrucke für ihre Kunden bereit. W i c h t i g ist: Der Kontoinhaber kann die “Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht” jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Grundsätzlich ist dies auch nach Eintritt des Pflegefalles möglich, sofern der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit ausüben kann.

Posted by wob. on 06/27 at 01:03 AM
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