Reform der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist nur eines der Sorgenkinder der Bundesregierung. Statt den Spross auf die „stille Treppe“ zu schicken, diskutierten die „Väter und Mütter“ gestern eifrig im Bundeskabinett und übersprangen damit eine erste Hürde, die eine leichte Besserung verspricht. Jetzt ist es am Bundesrat und dem Bundestag, die gestern beschlossene Reform auf den Weg zu bringen.
Wie wichtig dieser Schritt ist, belegen die Zahlen. Aktuell sind rund sechs Millionen Menschen direkt und indirekt von Pflege und Pflegebedürftigkeit betroffen. Mit in Blick in die Zukunft verdoppelt sich die Zahl auf zwölf Millionen. Da ist die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gewünschte gesellschaftliche Debatte zum Thema Pflege fast schon ein Muss. Insgesamt kann die Ministerin recht zufrieden. Ihr Vorstoß, Angehörigen zehn Tage bezahlten Urlaub zu gestatten, kam allerdings nicht sehr weit. Die Ausgaben dafür ließen sich nur schwer abschätzen. Die veranschlagten 90 Millionen Euro reichen laut Union bei weitem nicht aus.
Andere Ideen wurden hingegen mehrheitlich in den Stiel gestoßen:
- Um die ärztliche Versorgung in Heimen zu verbessern und unnötige Einweisungen in ein Krankenhaus während der Nacht sowie an den Wochenenden zu vermeiden, sollen die in den Pflegeheimen beschäftigen Ärzte die Kassenzulassung erhalten. Finanziert wird diese Maßnahme über die vertragsärztliche Gesamtvergütung.
- In einem Turnus von drei Jahren sollen Pflegeeinrichtungen überprüft werden, einerseits um Transparenz zu schaffen, andererseits, um Qualität zu gewährleisten.
- Um die gesetzliche Pflegeversicherung finanzieren zu können, wird der Beitragssatz um 0,25 Prozent angehoben. Als Ausgleich sind Entlastungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen.
- Demenzkranke, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten einen höheren Betreuungsbetrag. Er steigt von 460 auf 2400 Euro jährlich.
- Die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege werden dynamisiert, sprich Schritt für Schritt angehoben.
- Case-Manager sollen in Pflegestützpunkten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Angehörige und Pflegebedürftige zu beraten und zu unterstützen – bis hin zur Beschaffung von Leistungen. 45.000 Euro je Stützpunkt – einer je 20.000 Einwohner – werden veranschlagt.
- Leistungen können demnächst von mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam in Anspruch genommen werden. Die Ersparnis dient zusätzlichen Leistungen.
- Die Pflegesätze werden angehoben.
- Angehörige, die selbst pflegen, können sich für sechs Monate freistellen lassen, sind versichert, erhalten in der Zeit allerdings kein Gehalt.
- Statt der zehn Tage bezahlten Urlaubs, sollen Angehörige zehn Tage unbezahlten Urlaub nehmen können.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung selbst mit den Verbesserungen und Neuerungen noch lange nicht das „Gelbe vom Ei“ ist, sollte man sich zusätzlich Gedanken über eine private Zusatzversicherung machen.
Pflegeversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
