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Sonntag, August 24, 2008

Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht bei Angst

Die Urlaubszeit neigt sich ihrem Ende zu, aber auch heute erschütterten Nachrichten eines Flugzeugabsturzes die Zeitungsleser: Ein Passagierflugzeug stürzte nach technischen Problemen in Kirgisien ab, noch vor einigen Tagen verunglückte eine spanische Maschine kurz nach dem Start in Madrid. Natürlich häufen sich solche Unglücksfälle selten, aber sie rufen vielen Urlaubern ins Gedächtnis, dass der Mensch eigentlich nicht zum Fliegen geboren ist. In der Folge entwickeln einige Urlauber durchaus verständliche Angst vorm Fliegen und stornieren ihre Reise kurzfristig. Dabei stellt sich dann auch die Frage: Ist Angst Grund genug dafür, dass die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung schließt fast jeder Urlauber ab, schließlich können vor Reisebeginn immer Störungen wie etwa Erkrankungen auftreten, die verhindern, dass man die Reise antreten kann. In solchen Fällen erstattet die Versicherung die Reisekosten ohne zu murren. Auch in dem – zugegeben eher seltenen – Fall, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land verhängt, würde die Reiserücktrittskostenversicherung bei der Stornierung einer Reise greifen. Gibt man jedoch „nur“ an, dass der in letzter Zeit gehäufte Auftritt von Flugzeugabstürzen ein solch mulmiges Gefühl verursacht, dass man die Reise nicht antreten möchte, bleibt man auf den Reisekosten sitzen. Ähnliches gilt auch für den Fall, dass das Flugzeug kurz nach dem Start noch einmal zu Reparaturzwecken zum Airport zurückkehrt und man aus Angst vor einem Unfall aus der Maschine aussteigt – auch dann geht die Versicherung nicht in Leistung. Die meisten Gerichte haben mit Verweise auf „eine tragische Realisierung eines von jedermann zu tragenden Lebensrisikos“ bisher zu Gunsten der Versicherungen entschieden, die die Stornokosten nicht übernehmen wollten.

Wer angesichts dieser Lage im Zweifelsfall eine Krankheit vorschiebt, sollte sich die „plötzliche Erkrankung“ von einem Arzt schriftlich belegen lassen: Die Versicherungen überprüfen jeden Stornofall ganz genau, vor allem dann, wenn sich zuvor Unglücksfälle wie Flugzeugabstürze oder Busunglücke ereignet haben.

Posted by Stefan on 08/24 at 08:22 PM
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