Riester - da war doch was…
Wer nur ‘riestert’, macht was falsch! – Die Rentenlücke gibt es tatsächlich!
Wer einem Auszubildenden im Berufsschulunterricht im Fach Wirtschaftskunde bei den Lehrplaneinheiten ‘Lohn und Gehalt-Versicherungen-Sparen-Zahlungsverkehr’ den Blick in die eigene Zukunft anrät, der erfährt eher bescheidenes bis wenig Verständnis in der Frage: Wie groß ist in frühestens 45 Jahren die eigene Rentenlücke?
Wer sich dann aber wirklich auf Spezialisten verlässt, die das mal hochrechnen, der darf erkennen: Die Lücke bei der Kaufkraft im Alter ist zwar kleiner als schon mal Banken und Versicherungen behaupten, aber doch so groß, dass ein aktuell besparter Riester-Vertrag als einzige Altersvorsorge wohl eher nicht ausreicht. Um die Rentenlücke einigermaßen sicher stopfen zu können, muss Vorsorge auf mehreren Ebenen getroffen werden. Bei hoher staatlicher Förderung ist Riester wohl die erste Alternative, doch darf auch die zweite, die Betriebsrente nicht missachtet werden, um im Alter sorglos zu leben. Denn seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihrer Arbeitsvergütung bei großen Vorteilen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen zu können. Wer darüber hinaus noch mehr tun will, dem sind weitere gestaltende Möglichkeiten nicht verwehrt.
Achtzig Prozent sollten es sein
Nach gültigen, populären Berechnungen ist anzunehmen, dass bei vielen Personen im aktuellen Erwerbsleben die normale Rente nicht reichen wird. Um nämlich mit Mitte 60 oder vermutlich dann auch später den erwarteten Lebensstandard zu sichern, sollten rund 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes verfügbar sein. Erfreulich schon heute: Viele Ausgaben während der noch jüngeren Lebensjahre fallen im Alter weg: Kredite für die Wohn-Immobilie, Studiengelder für die Kinder und dann eben auch der individuelle Vorsorgeaufwand. Wer zugleich im Alter mehr Zeit hat als vorher, dem entstehen andere Ausgaben für Hobbys oder Reisen. Bei tendenziell sinkenden gesetzlichen Rente ergibt sich folglich ein Mehrbedarf, den die derzeit jüngeren Jahrgänge ernstnehmen und nicht unterschätzen sollten.
Große Rentenlücke für die aktuell Jüngeren
Unterstellt man den Berufseintritt nach dualer Ausbildung derzeit mit 20 Jahren, gilt nicht nur nach Expertensicht eine große Rentenlücke, was am ständig geringeren “Brutto-Renten-Niveau” festzumachen ist. Ein nur bedingt populärer Wert, der die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners in Prozent seines früheren Bruttogehalts zeigt. Bei einer Betrachtung von 45 Versicherungsjahren liegt der Wert statt wie bis vor wenigen Jahren bei 50 Prozent bis 2030 wohl nur noch bei 40 Prozent.
Doch ein weiteres Problem tritt mit der „nachgelagerten Besteuerung“ auf, wenn - begonnen in 2005 - der Ertragsteil der Renten höher und damit steuerlich stärker belastet wird. Bis 2040 sollen Renten sogar für Erwerbstätige ab Jahrgang 1973) in vollem Umfang besteuert werden. Dagegen wird die Steuerbelastung der laufenden Renten-Beiträge langsam abgebaut und soll ab 2025 ganz wegfallen. Für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1973 kommt es damit zu einer Doppelbesteuerung, weil circa 18 Prozent der Rentenbeiträge aus versteuertem Arbeitseinkommen stammen und die erwarteten Rentenbezüge dann voll besteuert werden.
Arbeitnehmer mit Familie
Wer verheiratete ist, muss berücksichtigen, dass er bei gleichem Bruttogehalt zwar mehr netto hat als ein Single in Steuerklasse I, doch die Rentenlücke wird später größer, weil die Differenz zwischen Nettogehalt und Rente bei verheirateten Alleinverdienern höher sein wird. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, ist die Rentenlücke kleiner wegen höherer Abzüge für die laufenden Rentenbeiträge.
Unabhängig davon, wie groß die Lücke tatsächlich wird, eine ausgewogene Altersvorsorge schafft klare Verhältnisse für die Zukunft. Eine Besonderheit ist dabei die „Entgeltumwandlung“: Beträge hieraus für diese betriebliche Zusatzrente sind bis 2.544 Euro frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro jährlich gelten als steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer keine Direktversicherung hat, die vor 2005 begann.
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