Riester-Fondssparplan als Steuersparmodell
Die Riester-Rente wird bislang immer nur im Zusammenhang mit der persönlichen Vorsorge für das Rentenalter gesehen. Im Hinblick auf die drohende Abgeltungssteuer könnte sie noch einen weiteren Pluspunkt auf ihrer Seite verbuchen. Während bei herkömmlichen Fondssparplänen und den meisten anderen Anlageprodukten der Staat demnächst die Hände aufhält, kann dieser steuerliche Nachteil über einen Riester-Fondssparplan geschickt umschifft werden. Denn abschließen darf eine ungeförderte Riester-Rente auf Fondsbasis jeder.
Für die gesamte Zeit, die man Monat um Monat einen festen Betrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht versteuert. Erst wenn der Vertrag zur Auszahlung kommt, entweder als lebenslange Rente oder als Einmalbetrag, werden Steuern fällig. Bei der Kapitalauszahlung nimmt der Staat sich gemäß dem persönlichen Steuersatz des Sparers seinen Anteil von der Hälfte des Gewinns. Entschließt man sich für eine Rentenzahlung, bekommt der Fiskus nur die Steuern für den Ertragsteil. Für jemanden, der mit 65 sein Geld haben möchte, heißt das: 18 Prozent werden steuerlich veranschlagt, 82 Prozent bleiben steuerfrei. Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente liegt in der Garantie, dass zumindest die eingezahlten Beträge erhalten bleiben, selbst wenn die Fonds bzw. die darin enthaltenen Papiere eine Talfahrt unternehmen.
So positiv die Möglichkeiten auch sind, es gibt leider auch Haken. Punkt eins ist die derzeit noch eher magere Auswahl an Riester-Fondssparplänen, die zertifiziert sind. Nur sieben Banken und Fondsgesellschaften haben sie im Programm. Punkt zwei bezieht sich auf die Kosten und den möglichen Gewinn. Es gibt günstigere Möglichkeiten, Vorsorge zu betreiben. Seitens der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg wird geraten, nicht nur die steuerlichen Ersparnisse zu sehen, sondern wie bei jedem Investment auf die Kosten, die Rendite und das Risiko zu achten.
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