Riester-Rente mit neuen Regeln
Der Gedanke, dass Millionen von Riester-Sparern die Zulagen gekürzt oder gestrichen werden, scheint der Bundesregierung nicht wirklich gefallen zu haben. Das Erfolgsprodukt zur privaten Altersvorsorge hätte dadurch einen irreparablen Schaden erlitten. Deshalb wurde nachgebessert und die Option eingeräumt, Fehler aus der Vergangenheit nachträglich auszumerzen. Das kommt all jenen entgegen, die vergessen haben, ihre Verträge anzupassen oder Änderungen der Lebensumstände mitzuteilen.
Eines der typischen Beispiele: Eine kinderlose, nicht berufstätige Ehefrau hatte bislang einen beitragsfreien Zulagenanspruch über ihren Mann. Nach der Geburt eines Kindes ist die Frau jedoch drei Jahre lang rentenversicherungspflichtig und müsste dementsprechend selbst in die Riester-Rente einzahlen. Verlangt wird in dem Fall der Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich. Das haben viele Paare übersehen. Den 180 Euro, die nicht gezahlt wurden (in der Regel aus Unwissenheit), standen 462 Euro Grundzulage gegenüber, die gestrichen werden sollten. Jetzt kann nachgezahlt werden, um die Ansprüche aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig werden die Zulagen ab 2012 nur noch gewährt, wenn eigene Beiträge geleistet werden. Auf diese Lösung haben sich Finanzminister Wolfgang Schäuble und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geeinigt.
Riester-Sparer, die von einer Kürzung betroffen sind und dank der Neuregelung fehlende Beiträge rückwirkend einzahlen dürfen, werden laut Bundesregierung schriftlich informiert. Die Nachzahlung erfolgt dann über den Anbieter der Riester-Rente. Die Banken und Versicherungen, bei deren Kunden der Rotstift angesetzt wurde, dürften ebenso aufatmen wie die Verbraucher. Denn ihnen drohte eine Welle von Klagen, weil sie nicht ausreichend beraten hatten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die jährliche Abrechnung genau studiert werden. Zudem gilt es, jede Änderung, insbesondere beim Einkommen, sofort zu melden. Wer nicht genau einschätzen kann, ob eine Veränderung relevant ist, kann sowohl bei seiner Assekuranz als auch bei der Zentralen Zulagenstelle nachhaken.
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