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Donnerstag, April 26, 2007

Rückkaufwert einer Lebensversicherung

Durch das kürzliche Urteil des Landgerichts München I, das eine vorangegangene Entscheidung nur bestätigte, ist dem Kunden der Rückkaufwert einer Lebensversicherung zu erklären, soweit er nach exakteren Angaben verlangt.

Im vorliegenden Fall hat der Versicherer nun seinem 68-jährigen Versicherten aus München darzulegen, wie der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung gebildet wird. Das beinhaltet, dass sowohl der Abschluss als auch die Stornokosten offenbart werden müssen. Die Höhe der Mindestrückzahlung beträgt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ungefähr 50% der eingezahlten Beträge.

Posted by Sabine on 04/26 at 02:50 AM
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