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Freitag, März 18, 2011

Rürup-Rente: kompliziertes Regelwerk

Versicherungsbedingungen gleichen in der Regel Büchern mit sieben Siegeln. Dass Kunden das komplette Regelwerk von A bis Z studieren, ist also eher die Ausnahme. Daher dürfte vielen, die eine Rürup-Rente abgeschlossen haben, auch gar nicht aufgefallen sein, dass die Bedingungen ihres Vertrages nicht den gesetzlichen Vorgaben für die Basisrente entsprechen. Seitdem die Policen zertifiziert werden, damit der steuerliche Vorteil geltend gemacht werden darf, mussten gleich mehrere Assekuranzen ihre Spielregeln überarbeiten, so die Zeitschrift Finanztest.

Seit 2010 dürfen nur noch Verträge angeboten werden, die bis Mitte vorigen Jahres von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) oder später vom Bundeszentralamt für Steuern als konform zu den Rürup-Vorschriften eingestuft wurden und das begehrte Zertifikat erhielten. Stellte sich allerdings heraus, dass die Bedingungen für die staatliche Förderung – über Steuervorteile – missachtet wurden, blieb den Anbietern nichts anderes übrig, als nachzubessern. Ein typischer Fehler: Es wurde eine Einmalleistung in Aussicht gestellt, die bei der Rürup-Rente überhaupt nicht vorgesehen ist.

Die Unternehmen, die ihre Bedingungen neu formulierten, müssen ihre Kunden über die Änderungen informieren. Das heißt jedoch nicht, dass die Versicherten über die Details in Kenntnis gesetzt werden. Lediglich die Bedingungstitel werden gegenübergestellt. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Rürup-Sparer nur, wenn sie die alten und die neuen Bedingungen lesen und die Unterschiede selbst herausarbeiten. Per Unterschrift bestätigt werden müssen die neuen Versicherungsbedingungen seitens der Kunden bis zum 30. Juni 2011. Bislang wurden 261 Angebote zertifiziert, heißt es bei Finanztest – einige erst dank der Nachbesserungen, so wie bei der Europa Versicherung, bei der gleich sechs Bedingungen nicht passten.

Posted by Andre on 03/18 at 09:50 AM
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