Sächsische Landesregierung mit neuem Förderprogramm
Die Landesregierung im Freistaat Sachsen hat jüngst ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Wohnungsleerstand in den Innenstädten des Landes sowie den teils gravierenden Sanierungsbedarf gleichermaßen decken soll.
Wer eine vor 1949 erbaute Wohneinheit bezieht und diese mit den Mitteln des Programms saniert bzw. ein Objekt bezieht, das unmittelbar durch Maßnahmen im Rahmen des Programms saniert wurde, kann sich über ein Darlehen mit einem Sollzins von lediglich 2,5 Prozent freuen. Die maximalen Kreditbeträge richten sich nach der Größe des jeweiligen Haushalts: Pro erwachsener Person werden 50.000 Euro ausgegeben, je Kind weitere 30.000 Euro. Die Darlehenshöhe darf jedoch einen Betrag von 1000 Euro je Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigen.
Die Mittel des Programms dürfen nicht mit anderen Förderungen des Landes Sachsen kombiniert werden. Weiterhin ist es untersagt, in den ersten fünfzehn Jahren nach Eintritt in das Programm eine Veränderung der Nutzung vorzunehmen und das Objekt beispielsweise gewerblich zu nutzen.
Das Darlehen wird über einen Zeitraum von zwanzig Jahren zurückbezahlt und ist mit einem jährlichen Tilgungssatz in Höhe von fünf Prozent verbunden, so dass die laufende Gesamtbelastung der Programmteilnehmer im Zeitverlauf aufgrund der abnehmenden Finanzierungsbasis zurückgeht.
Hintergrund der politischen Maßnahme ist unter anderem ein gravierender Leerstand in Sachsen. Im Freistaat ist gegenwärtig fast jede vierte Wohneinheit unbesetzt. Die Landesregierung erhofft sich durch das Programm eine signifikante Verbesserung der Situation und damit auch eine Wiederbelebung der Innenstädte. Die Kosten trägt der Freistaat aus Mitteln des Haushaltes, wobei eine Beteiligung der Europäischen Union im Rahmen des ERP-Programms noch nicht abschließend geklärt ist.
