Scherben bringen Glück, leider aber manchmal auch Kosten
Geht eine Glasscheibe in die Brüche, stürzt das im Normalfall keinen Menschen in den Ruin. Bei größeren Glasflächen, Wärmeschutzfenstern oder Spezialfenstern (Bleifenster/ Butzenfenster) kann die Situation schnell anders aussehen, denn der Ersatz dieser Fenster wird teuer.
Um sich vor derartigen Schäden abzusichern bedarf es einer Glasversicherung. Über eine Glasversicherung kann die Deckung sowohl für mit dem Gebäude fest verbundene Verglasung, wie zum Beispiel Fenster, Türen, Duschkabinen und Glassteine erfolgen, aber auch Mobiliarverglasung, wie Glasscheiben von Bildern, Schränken und Vitrinen sind über die Glasversicherung versicherbar.
Ceran-Kochfelder die heutzutage immer mehr in den Hauhalten zu finden sind, werden bei einigen Versicherern automatisch mitversichert, bei anderen Gesellschaften wird dafür ein Zuschlag verlangt. Mitversichert sind desweiteren bis zu einem bestimmten Betrag auch:
- Verglasungen aus Kunststoff
- Kosten für Gerüste und Kräne
- Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Bauteilen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
Besondere Entschädigungsgrenzen sind möglicherweise zu beachten, wobei künstlerische be- und verarbeitende Verglasung meist auch ohne Entschädigungsgrenze mitversichert ist.
Bruchschäden und die Kosten für eine Notverglasung sind ebenfalls über die Glasversicherung versichert, egal aus welchem Grund und durch wessen Schuld der Schaden entstanden ist.
Nicht versichert sind Kratzer und Schrammen sowie Bruchschäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag.
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