Schüler - Jobben in den Ferien
Die Sommerferien haben nun in allen Bundesländern begonnen. Einige Ferien gehen sogar bald zu Ende. Doch eines ist in allen Bundesländern üblich, Viele Schüler bessern in dieser Zeit ihre Finanzen durch einen Ferienjob auf. Dabei gibt es jedoch wesentlich Unterschiede. So weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass grundsätzlich erst einmal alle Schüler die gleichen Abgaben zahlen müssen wie auch normale Arbeitnehmer.
Ist aber wirklich nur von einem Ferienjob die Rede, sieht die Sache schon ganz anderes aus. Werden tatsächlich nur die Sommerferien zum Arbeiten genutzt, übt man eine kurzfristige Beschäftigung aus. Ist das der Fall müssen aus dieser Beschäftigung keine Beiträge gezahlt werden, egal wie hoch der Verdienst ist. Unter einer “kurzfristigen” Beschäftigung versteht man eine Beschäftigung, die insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet. Es muss von vornherein auch festgelegt sein, dass es nicht mehr wird.
Arbeitet der Schüler auch außerhalb der Ferien regelmäßig, bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei, sofern es sich um einen Minijob handelt. Bei einem Minijob darf das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Denn hier zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung.
Für Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung stehen auch die Mitarbeiter des kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Tel.-Nr. 0800 10004800) zur Verfügung. Ebenso können über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de wichtige Informationen rund um die Rentenversicherung nachgelesen werden.
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