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Sonntag, November 20, 2005

Schufa-Auskunft geht online

Über den Handakte WebLAWg Beitrag Schufa - online! bin ich auf den Artikel im Zeit-Blog Geldseligkeiten gestoßen, wo es heißt: Schufa: Auskunft online.

Wer schon immer mal wissen wollte, was die Banken so über einen gespeichert haben, der kann das in - derzeit leider recht eng begrenzten Testgebieten - nun auch online machen. Unter www.meineschufa.de gibt es die Onlineregistrierung zu den Daten, etwa 90 Prozent der Bevölkerung werden von der SCHUFA erfasst.

Gerade in der heutigen Zeit dürfte es für viele Menschen interessant und wichtig sein, zu wissen, was denn die Kredit-Wirtschaft so alles über einen an Daten gesammelt hat. Da ist es eine praktische Sache, wenn man jetzt schnell online nachprüfen kann, was so alles über einen in der Datenbank steht. Bei der Schufa tut sich also etwas. Noch ist das Ganze in der Testphase, das Gross der Bürger muss noch warten bis ihre Region erfasst und freigeschaltet wird.

Offline geht das mit der Schufa-Auskunft schon lange, für 7,60 Euro ist man postalisch dabei. Online geht es zwar schneller und langfristig bequemer, aber nicht billiger: 7,60 Euro werden für ein Vierteljahres-Abo fällig, 15,20 Euro kostet ein Ganzjahres-Abo. Es geht aber auch günstiger, nämlich dann, wenn man in den Schufa-Verbraucherzentralen nachfragt. Dort gibt es die Möglichkeit zur Einsicht in die Schufa-Einträge - und zwar kostenlos.

Update April 2008: Mittlerweile ist einige Zeit verstrichen und die Schufaauskunft immer noch nicht kostenlos, aber doch um so einiges günstiger - heute ist die Schufaauskunft Online schon für 3,90 € erhältlich. Auch die Sache mit dem Schufa Online-Abo ist längst Geschichte - für einmalig 15,60 € gibt es einen unbefristeten Zugang zu meineSCHUFA.de.

Posted by Gerald on 11/20 at 05:54 PM
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Schufa-Infos Quelle: http://www.finanzinform.de/

Wer ist die Schufa?
“Schufa” steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” und ist ein Unternehmen mit der Aufgabe, seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen. Vertragspartner der Schufa sind in erster Linie Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgewährende Unternehmen wie z.B. Versandhandelsunternehmen und Kaufhäuser.

Wie funktioniert die Schufa?
Die Vertragspartner übermitteln der Schufa bestimmte Daten aus der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden, z.B. bei einem Kredit Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits ("Positivmerkmale"). Soweit ein Vertrag nicht vertragsgemäß abgewickelt wird, werden diese Daten ebenfalls an die Schufa übermittelt ("Negativmerkmale"). Außerdem bezieht die Schufa Informationen aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen.

Wie ist die Schufa rechtlich zu beurteilen?
Und warum gibt es bei Kreditverträgen die sogenannte “Schufa-Klausel”?
Die Schufa ist eine “Auskunftei” und verarbeitet geschäftsmäßig personenbezogene Daten mit dem Ziel, sie an bestimmte Unternehmen zu übermitteln. Eine solche Datenverarbeitung unterliegt § 29 Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenverarbeitung ist danach insbesondere zulässig, wenn “kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung oder Veränderung” hat. Bei betroffenen Antragstellern eines Kredits gibt es aber durchaus Gründe, die der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entgegenstehen. Grundsätzlich dürfen deshalb Kundendaten an die Schufa nur übermittelt werden, wenn der Betroffene in ihre Übermittlung einwilligt. Dies geschieht in der Regel formularmäßig durch die Unterzeichnung der “Schufa-Klausel”.

Was ist eine Schufa-Selbstauskunft?
Gegen die Entrichtung eines Betrags von 7,60 Euro kann jeder Betroffenen bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Die Schufa teilt dem Betroffenen dann mit, welche personenbezogenen Daten (mit Ausnahme des Scorewertes) gespeichert sind. Nicht mitgeteilt wird, an wen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind. Die generelle Kostenerhebung entspricht nicht dem Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach eine Auskunft für den Betroffenen grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, § 34 Absatz 5 Satz 1. Ein Entgelt ist allerdings zulässig, wenn der Betroffene die erteilte Auskunft wirtschaftlich nutzen kann. Das Entgelt darf die durch die Auskunfterteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht übersteigen. Die Schufa darf also mit der Erteilung einer Selbstauskunft keinen Gewinn erzielen. Ob der Betrag vom 7,60 Euro angemessen ist, ist umstritten. Nicht akzeptabel ist jedenfalls, dass die Auskunftsgebühr regelmäßig auch bei rein datenschutzrechtlich motivierten Anfragen erhoben wird.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) hat unter dem Motto “SCHUFA macht Schule” ein Schulprojekt gestartet. Jugendliche sollen in Sachen Finanzen kompetenter werden.

“Das Wissen um Finanzzusammenhänge ist die beste Prävention vor Überschuldung”, erläutert Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG, die von der Kredit gebenden Wirtschaft getragen wird. Gerade für junge Menschen sei eine fundierte finanzielle Allgemeinbildung wichtig, damit sie in Geldangelegenheiten reflektiert handeln könnten. “Viele Lehrer haben schon in der Vergangenheit bei uns nach Infomaterial angefragt. Deshalb haben wir nun in Zusammenarbeit mit Pädagogen Unterrichtsmaterialien entwickelt und sie vor kurzem in einer Berliner Schule erstmalig vorgestellt.”

Mit dem neuen Projekt unterstütze die SCHUFA das Vermitteln von Finanzwissen und wirtschaftlichen Zusammenhängen bei jungen Menschen. Unter dem Motto “SCHUFA macht Schule” stellt der Informationsdienstleister, der vor Vertragsabschlüssen die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern prüft, ab sofort allen interessierten Lehrern ein umfangreiches Informationspaket rund um die Themen Kreditvergabe und Finanzwissen zur Unterstützung und Gestaltung ihres Unterrichts zur Verfügung.

Es eignet sich laut SCHUFA für siebte bis zehnte Klassen und enthält Foliensätze, Hintergrundinformationen, Interaktionshinweise, ein Quiz und eine Lernzielkontrolle. Anhand einer Geschichte werde anschaulich vermittelt, warum Informationen und Vertrauen beim Abschluss von Geschäften wichtig seien und welche Rolle sie im Wirtschaftsleben spielen würden. Das Material kann auf der Internetseite www.SCHUFAmachtSchule.de kostenlos herunter geladen oder als CD bestellt werden.

quelle: http://www.schuldnerberatung-forum.de

Kredit ohne Schufa
Auch in schwierigen Fällen können Sie einen Kredit ohne Schufa beziehen. Das können zum Beispiel weitere Schulden sein oder auch negative Einträge in Ihrer Schufa. Wir bieten Ihnen auch einen Kreditvergleich an der Ihnen keinerlei Vorkosten entstehen lässt. So können Sie in Ruhe zwischen den einzelnen Produkten vergleichen.
Des Weiteren werden sogenannte Nebenkredite oder Sofortkredite ohne Schufa vergeben. Diese sind zur freien Verwendung. Sie können damit zum Beispiel eine Umschuldung durchführen oder aber Ihren Dispo damit ausgleichen.
Bald ist wieder Urlaubszeit und alle wollen in den sonnigen Süden. Doch selbst durch Lastminute Angebote bleibt das Reisen teuer. Daher gibt es auch Urlaubskredite oder Autokredite. Denn mit einem neuen Auto kann man viel entspannter in den Urlaub fahren. Die Kredite gibt es auch für Rentner bis zu 60 Jahren mit Garantie. Ein Angebot und die Bearbeitung Ihres Kreditantrages sind immer kostenlos.

Seit dem Schufa sie selbstauskunft online anbietet, ist für einige schuldner die einen negativen eintrag in der Schufa haben möglich geworden schnell ne schufauskunft zu holen…

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