Schutzschirm für Lebensversicherungen
Beim Bund der Versicherten (BdV) liefen seit Bekanntwerden des endgültigen Quelle-Aus die Drähte heiß. „Was passiert mit meiner Lebensversicherung?“, lautete die Frage, die am häufigsten von Kunden der KarstadtQuelle-Versicherungen gestellt wurde. Sie müssen sich keine Gedanken machen, so BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. Das Versicherungsunternehmen sei, wie schon vor Monaten berichtet, nicht von der Insolvenz betroffen, sondern gehöre zur Ergo Versicherungsgruppe AG.
Selbst wenn ein Lebensversicherer finanzielle Probleme bekomme und zahlungsunfähig werden sollte, ginge das Geld der Kunden nicht verloren. Der Gesetzgeber habe 2004 einen Schutzschirm aufgespannt, der genau auf dieses Szenario abgestimmt sei. Jede Assekuranz, die Lebensversicherungen vertreibe, müsse in einen Sicherheitsfonds einzahlen. Zuständig sei die vom Bundesfinanzministerium mit der Verwaltung betraute Protektor Lebensversicherungs-AG. Sie stelle sicher, dass die Verträge erfüllt werden. „Lebensversicherungskunden können sich aber nur darauf verlassen, dass sie die garantierten Leistungen aus ihren Verträgen erhalten“, betont Lilo Blunck.
Das heißt: Auf sämtliche Leistungen, die nicht garantiert werden, zum Beispiel die Überschussbeteiligung, müsse notfalls verzichtet werden. Das hänge davon ab, ob die Leistungen auch erwirtschaftet werden können. Grundsätzlich sei sogar denkbar, dass die Garantieleistungen der Lebensversicherung bei einer Insolvenz um bis zu fünf Prozent gekürzt werden. Das sei allerdings eher unwahrscheinlich, so Lilo Blunck. Die Lebensversicherer müssten für den Fall, dass der Sicherungsfonds nicht alle Ansprüche der Kunden erfüllen könne, Sonderbeiträge zahlen.
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