Selbständigkeit: Voraussetzungen für den Erhalt einer Baufinanzierung
In meinem vorangegangenen Blog-Beitrag habe ich darüber berichtet, wie wenige Direktbanken es gibt, die Immobiliendarlehen auch an Selbständige und Freiberufler vergeben. Auch wenn deren Anzahl nicht unbedingt sehr groß ist, gibt es dennoch einige Institute, bei denen Gewerbetreibende eine Finanzierungsanfrage stellen können, um womöglich ein Darlehen zu erhalten, dass im Hinblick auf die Konditionen schlichtweg besser als das Darlehen der Hausbank ist.
Aber es gestaltet sich nicht gerade leicht, ein Immobiliendarlehen bzw. eine Finanzierungszusage als Selbständiger oder Freiberufler bei einer Direktbank zu erhalten. Daher soll an dieser Stelle aufgezeigt werden, welche Voraussetzungen im Allgemeinen erfüllt sein müssen, damit die Banken einer Darlehensvergabe zustimmen.
Zunächst einmal kommt vor allem der Dauer der Selbständigkeit eine sehr große Bedeutung zu. Anders als bei Arbeitnehmern reicht ein halbes Jahr an beruflicher Tätigkeit für den Erhalt einer Finanzierungszusage nicht aus. So gut wie alle Banken setzen voraus, dass die Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausgeübt wird. Dies bedeutet, Jahresabschlüsse von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren vorlegen zu müssen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Banken nicht die Umsätze, sondern lediglich die Gewinne bzw. die erzielten Jahresüberschüsse ansetzen – und zwar als Bruttoeinkommen. Dies bedeutet, dass auch hiervon noch einmal Steuern, Vorsorgebeträge etc. abgezogen werden. Gerade wenn es um mittlere und größere Darlehensbeträge geht, muss das Betriebsergebnis auf jeden Fall stimmen bzw. groß genug ausfallen, damit eine Finanzierungszusage möglich ist. Ebenso kommt es den Banken sehr entgegen, wenn von Jahr zu Jahr eine positive Geschäftsentwicklung festzustellen ist – bei einer negativen Entwicklung möchten die Institute oftmals eine Begründung haben, worauf der Rückgang des Gewinns zurückzuführen ist.
