Selbstbehalt mit Bedacht wählen/ Bei Kindern keine Eigenbeteiligung
Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern zahlreiche flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten ihres Tarifes. Eine der am häufigsten genutzten Möglichkeiten ist dabei die Vereinbarung eines Selbstbehaltes. Der Versicherte und seine Assekuranz vereinbaren dabei, dass Rechnungsbeträge bis zu einer definierten Höhe vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind und keine Erstattung durch den Versicherungsgeber erfolgt. Tarife mit Selbstbehalt bietet beiden Parteien Vorteile: Der Versicherte kommt in den Genuss deutlicher Beitragsreduktionen und die Versicherung realisiert erfahrungsgemäß eine geringere Gesamtbelastung der Versichertengemeinschaft.
Eigenbeteiligungen sollten nach Ansicht von Experten allerdings mit Bedacht vereinbart werden. Keinesfalls sollten Versicherte sich durch vermeintlich großzügige Prämienreduzierungen dazu hinreißen lassen, einen wesentlichen Teil ihres medizinischen Versorgungsschutzes aus eigener Tasche zu bezahlen: Der Selbstbehalt sollte grundsätzlich auf die zu entrichtenden Prämien addiert werden. Eine Eigenleistung von mehr als 1000 Euro pro Kalenderjahr halten die meisten Finanzberater für den Durchschnittsverdiener nicht für angebracht.
Verzichten sollten Versicherungsnehmer auf Eigenbeteiligungen bei den Policen ihrer Kinder: Da der Nachwuchs erfahrungsgemäß häufig krank wird, ist eine Zusatzbelastung vorprogrammiert. Ein Vollkostenschutz stellt daher die beste Möglichkeit dar.
Für Erwachsene stellt das Konzept des Selbstbehaltes allerdings eine grundsätzlich interessante Option dar, die der Krankenversicherung einen neuen und zukunftsweisenden Charakter verleiht: Anstelle eines Rundum-Paketes, das sämtliche Versorgungsleistungen in voller Höhe abdeckt, erwirbt der Versicherte ein auf Eigenverantwortung ausgelegtes Produkt, das Anreize zur Vermeidung unnötiger Kosten setzt. Nach Einschätzung vieler Experten könnte das Modell Schule machen und den gesamten Gesundheitssektor entlasten, wenn ein signifikanter Anteil der vermeidbaren Behandlungen wegfällt.
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