Selbstbehalt oft nicht zu kündigen
Versicherte in der privaten Krankenversicherung machen in den vergangenen Jahren zunehmend Gebrauch von Tarifen mit Selbstbehalt. Diese erscheinen auf den ersten Blick attraktiv: Günstige Prämien entlasten das geschundene Budget der Verbraucher. Bei näherem Hinsehen aber entpuppen sich viele der Offerten als potenzielle Kostenfalle. Nicht nur müssen Versicherte die Eigenbeteiligung bei häufigeren Erkrankungen in voller Höhe zusätzlich zum Beitrag entrichten. Auch ist es bei vielen der Selbstbehalt-Tarife nicht möglich, mit einer angemessenen Karenzzeit in einen Tarif ohne bzw. einen solchen mit geringerer Selbstbeteiligung zu wechseln.
Die Vergünstigung in der laufenden Prämie muss so unter Umständen vielfach in Gestalt selbst zu tragender Rechnungen vom Versicherungsnehmer gezahlt werden. Wer mit einem Wechsel in einen entsprechenden Tarif liebäugelt, sollte sich stets darüber bewusst sein, dass mit steigendem Lebensalter Arztbesuche tendenziell häufiger werden. Sind dann Kosten für medizinische Behandlungen erst ab einem höheren Level abgedeckt, fallen laufend zusätzliche Kosten an. Experten raten deshalb, Tarife mit Eigenbeteiligung nur dann abzuschließen, wenn zum einen gewährleistet ist, dass die gesamte Eigenleistung stets ohne größere Schwierigkeiten aufgebracht werden kann und zum anderen der Wechsel in einen anderen Tarif zumindest alle fünf Jahre möglich ist.
Den Nachwuchs indes sollten Versicherte immer vollversichern: Kinder werden häufiger krank und bedürfen dementsprechend mehr medizinischer Leistungen. Insbesondere wenn mehrere Kinder erzogen werden, kann ein zu großer Eigenanteil zu erheblichen Problemen führen: Erkranken plötzlich vier oder fünf Personen eines Haushaltes an einer gravierenden Krankheit, fallen hohe Kosten binnen kurzer Zeit an.
Fazit: Tarife mit Selbstbehalt mögen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, sollten allerdings mit Vorsicht genossen werden.
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