Selbstständige und die gesetzliche Rentenversicherung
In Zukunft sollen grundsätzlich alle Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, außer sie haben bereits eine „gleichwertige anderweitig organisierte Absicherung”. Das ist zumindest der Vorschlag, der aus dem mehr als 60 Seiten großen, im Auftrag von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers erstellten Rentenbericht. hervorgeht.
Zu dieser gleichwertig organisierten Absicherung gehören beispielsweise einkommensbezogene Vorsorgen für eine verminderte Erwerbsfähigkeit, für das Alter und für Hinterbliebene. Allerdings müssen diese Vorsorgen „hinsichtlich der Höhe und der Anpassung” mit der gesetzlichen Rentenversicherung übereinstimmen. Um sich von der verlangten Versicherungspflicht befreien zu lassen, hätten die Selbständigen laut Angaben des Berichts zufolge ein Attest über den Abschluss eines zertifizierten Vorsorgevertrages vorzuweisen.
Der Bericht gibt zwar Hinweise darauf, dass eine derartige Regelung „zumindest bei einem Teil der Selbständigen zu höheren Ausgaben“ führt. Allerdings entfernt man sich durch diese höheren Ausgaben ein wenig von der drohenden unzureichenden Altersabsicherung, die eigentlich von der Gesellschaft aufgefangen werden müsste. Bisher ist jedoch vollkommen unklar, für welchen Zweck die Mehreinnahmen aus der Versicherungspflicht für Selbstständige genutzt werden sollen, es wird lediglich erläutert, dass das Geld auch zur Bildung eines Kapitalstocks für schlechte Zeiten genutzt werden soll.
News • Rentenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
