Solaranlagen sind nicht über Hausrat- und Gebäudeversicherung geschützt!
Photovoltaikanlagen haben es den Immobilieneigentümern so richtig angetan. Noch nie zuvor wurden so viele Solaranlagen installiert und in Betrieb genommen wie in diesem Jahr. Die Kürzung der Einspeisevergütung hat die privaten Investoren nicht zurückgeschreckt, denn aufgrund der gefallenen Preise für Solaranlagen sind die Renditen immer noch ordentlich bemessen.
Renditen lassen sich jedoch nur dann erwirtschaften, wenn Photovoltaikanlagen einwandfrei funktionieren. Sobald es zum Ausfall kommt, fließt kein Strom mehr - und somit auch kein Geld. Ausfälle können wiederum auf die verschiedensten Ursachen zurückzuführen sein. Nicht nur technische Probleme sondern auch Gefahren wie Hagel oder Diebstahl sind nicht zu unterschätzen. Schwerer Hagel kann eine Photovoltaikanlage durchaus zerstören. Und Diebstahl ist ohnehin ein bedeutendes Thema, denn noch nie zuvor wurden so viele Solaranlagen gestohlen.
Wer nun denkt, dass die eigene Solaranlage über Hausrat- und Gebäudeversicherung optimal geschützt ist, ist im Irrtum. Das Problem besteht darin, dass Solaranlagen von den Versicherungsgesellschaften nicht als Hausrat oder als Gebäudebestandteile eingestuft werden. Nur vergleichsweise wenige Elemente wie beispielsweise Wechselrichter können einen Versicherungsschutz genießen. Hier kommt es im Endeffekt darauf an, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gebäudes befinden. Teile einer Solaranlage, die sich innerhalb eines Gebäudes befinden, sind unter Umständen geschützt.
Um kein Risiko einzugehen, sollten Anlagenbetreiber eine eigenständige Versicherung abschließen. Inzwischen gibt es mehrere Versicherer, die spezielle Solaranlagenversicherungen anbieten. Mit deren Abschluss kann ein umfassender Versicherungsschutz erlangt werden. Die Kosten sind meist gar nicht so hoch bemessen - außerdem ist es möglich, die Versicherungskosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen bzw. sie mit den Einnahmen zu verrechnen.
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