Sondertilgung: Tipp zur Baufinanzierung
Bei der Finanzierungsgestaltung handelt es sich um einen der wichtigsten Prozessschritte, der vor dem Abschluss einer Baufinanzierung zu erfolgen hat. Hierbei geht es darum, die Finanzierung so zu gestalten, dass sie den finanziellen und persönlichen Bedürfnissen des angehenden Darlehensnehmers so gut es geht gerecht wird. Im Rahmen dieses Prozesses gilt es, sich in erster Linie den Konditionsbestandteilen des Darlehens zu widmen.
Einer dieser Konditionsbestandteile ist die Sondertilgung bzw. die Option, Sondertilgungen während der Laufzeit ausüben zu dürfen. Sofern ein entsprechendes Recht vereinbart wurde, ist der Darlehensnehmer dazu berechtigt, während der Laufzeit zusätzliche Tilgungsleistungen (in Form von größeren Einmalzahlungen) in die Finanzierung einzubringen. Die Erbringung von Tilgungsleistungen kann zum Beispiel sehr interessant sein, wenn Erbschaften angetreten werden oder das Einkommen des Darlehensnehmers sich teilweise aus variablen Gehaltsbestandteilen zusammensetzt. Dank der Sondertilgungsmöglichkeit ist er dazu berechtigt, das zusätzlich verfügbare Kapital in die Finanzierung einzubringen und somit die Restschuld und gleichzeitig auch die Zinsbelastung zu reduzieren, was zu einer erheblich schnelleren Rückzahlung führt.
Weil Sondertilgungen solch große Auswirkungen haben, kann jedem angehenden Darlehensnehmer nur dazu geraten werden, entsprechende Rechte zu vereinbaren – das trifft zumindest dann zu, wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht oder es absehbar ist, Sondertilgungen leisten zu können. Sollte hingegen von Anfang an feststehen, dass die Leistung von Sondertilgungen nicht möglich sein wird, bietet es sich im Gegenzug an, explizit auf das Sondertilgungsrecht zu verzichten. Etliche Banken lassen sich die Einräumung des Rechts durch einen minimalen Zinsaufschlag bezahlen. Doch wenn man von diesem Recht nicht Gebrauch macht, muss man diesen Zinsaufschlag nicht unnötiger Weise in Kauf nehmen.
