Speicherung falscher Daten kann für Versicherten problematisch werden
Kürzlich durchgeführte Recherchen der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest ergaben, dass nach Speicherung falscher Daten über den zentralen Datenspeicher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) es für den Versicherungsnehmer sehr kompliziert werden kann, einen Vertrag ohne Sonderkonditionen zu erhalten oder die falschen Informationen aus der elektronischen Kartei zu entfernen. Von Verbraucherschützern wird deswegen eine Überholung der Zentralkartei gefordert.
Gespräche zwischen dem GDV und dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sind nun angelaufen. 9,5 Millionen Datensätze mit teilweise sehr persönlichen Angaben umfasst der Zentralspeicher, das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS). Mithilfe des HIS wollten die Versicherer anfänglich Versicherungsbetrüger ausfindig machen. Heutzutage werden nicht nur Daten von Kunden gespeichert, die auffällig häufig Schadensfälle beim Auto melden, sondern auch Daten von Verbrauchern, deren Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen oder abgelehnt wurde. Versicherungssachbearbeiter vermitteln die Daten an das HIS.
Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, dass Rechtsschutzversicherer Kunden erst dann melden sollten, wenn sie deren Vertrag aufgrund regelmäßiger Schäden gekündigt haben oder falls ein konkret begründeter Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung vorliegt. Außerdem rät sie Kunden bei etwaiger Ablehnung zum Vertragsabschluss bei einer Versicherung nachzufragen, mit welchen Daten sie bei der HIS gespeichert sind. Kunden sollten des Weiteren im Versicherungsantrag nicht mehr Informationen über sich preisgeben als gefordert sind.
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