Steuern sparen mit der Basisrente
Der Begriff „Steuersparmodell“ ist seit den Skandalen um Millionenbeträge, die am Fiskus vorbei in Liechtenstein oder Luxemburg investiert wurden, eher negativ behaftet. Kein Wunder: Die meisten Bürger müssen sich für ihr Geld krumm machen und zahlen brav ihre Steuern, während andere versuchen, sich quasi mit einem Fingerschnippen von der Last zu befreien. Viele Wege über die bekannten Steuersparoasen, häufig mit Ziel Kapitallebensversicherung auf Fondsbasis, sind für deutsche Bürger inzwischen allerdings uninteressant geworden. Der Staat hat einen Riegel vorgeschoben, zumindest aus steuerrechtlicher Sicht. Mit den richtigen Versicherungsprodukten lassen sich dennoch Steuern sparen, sogar mit dem Segen der Regierung. Bestes Beispiel hierfür ist die Rürup-Rente – wenn man es richtig macht.
Die Finanzämter schauen nämlich sehr genau hin, ob die Beiträge für die Basisrenten-Police auch tatsächlich zu 100 Prozent der privaten Altersvorsorge dienen. Anderenfalls erlebt man eine böse Überraschung, wenn der Steuerbescheid im Briefkasten landet und man fest mit einem Sonderausgabenabzug gerechnet hatte. Das betrifft vor allem Kombinationsprodukte wie Rürup-Renten, die mit einer Risikolebensversicherung einhergehen. Sie entsprechen nur zum Teil den strengen Vorgaben zur Basisrente. Das Bundesfinanzministerium hat den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Anfang Februar schriftlich informiert, wie die Unternehmen im Falle solcher Beitragsrückgewährpolicen handeln müssen. In der Mitteilung für das Finanzamt über die gezahlten Beiträge muss klar differenziert werden, wie viel Geld in welchen Part des Vertrages geflossen ist. Steuerlich geltend gemacht werden können nur die Prämien, die für den klassischen Rürup-Vertrag bestimmt sind (Aktenzeichen: IV C 3 – S 2221/07/0036).
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